Die im November vergangenen Jahres angeordnete Stallpflicht von Geflügel in den Risikogebieten des Kreises Lippe wird aufgehoben. Rückblick: Für einen Zeitraum von drei Monaten mussten Geflügelhalter im Norden der Gemeinde Kalletal (Ortsteile Farmbke, Erder, Varenholz und Stemmen) ihre Tiere in geschlossenen Ställen unterbringen. Dadurch sollte eine Ansteckung des Hausgeflügels mit dem Vogelgrippe-Virus H5N8 verhindert werden. In dem ausgewiesenen Gebiet gibt es keine größeren Geflügelmast-, beziehungsweise Legehennenbetriebe, daher waren von den Maßnahmen insgesamt nur 308 Tiere bei 23 privaten Haltern betroffen.
Hintergrund: In Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und den Niederlanden waren im November 2014 in mehreren Hausgeflügelbeständen Ausbrüche von Geflügelpest festgestellt worden. In allen Fällen wurde das gefährliche Influenza-Virus H5N8 nachgewiesen. Auslöser für die Aufstallungspflicht war schließlich der Virusnachweis bei einer erlegten Krickente auf der Insel Rügen. Jetzt haben Experten das Risiko neu bewertet. Das Ergebnis: Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen überlässt es den Veterinärbehörden, in eigener Zuständigkeit über den Fortbestand der Stallpflicht zu entscheiden.
Wichtig: Auch wenn der Kreis Lippe nach sorgfältiger Risikobewertung die Stallpflicht aufhebt, empfehlen die Veterinäre den Geflügelhaltern dringend, weiterhin ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und dem Veterinäramt nicht erklärbare Erkrankungen oder Todesfälle in ihren Beständen zu melden.
Pressemeldung Kreis Lippe
Stallpflicht für Geflügel im Kreis Lippe aufgehoben
Februar 27, 2015