VerbraucherzentraleMit dem „Kracher der Woche“, mit dem „Klick des Tages“ erreichten Internetapotheken laut Verband rund 31 Millionen Kunden im letzten Jahr. Doch bei Preisangaben mangelt es oft an Transparenz. So fehlt bei Kapseln und Tabletten meist ein Grundpreis für die verschiedenen Packungsgrößen. Ein ärgerliches Manko, weil kleine Gebinde durchaus mal verhältnismäßig billiger sind als große. Wer da den Dreisatz nicht beherrscht, zahlt schnell drauf. Das zeigte eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW in zehn großen Onlineapotheken.
 
Qual der Wahl: Die Versandapotheke offeriert ein Schmerzgel in sechs verschiedenen Packungsgrößen, zu sechs unterschiedlichen Preisen. Bei der Kaufentscheidung hilft der Grundpreis. Den schreibt der Gesetzgeber vor. Dabei muss für jedes Gebinde ein Preis je 100 Gramm/Milliliter oder je Kilo/Liter angegeben werden. Nur so lässt sich mühelos und ohne Dreisatz erkennen, dass die 150-Gramm-Tube des Gels rund 1,50 Euro weniger kostet als die größere 240-Gramm-Packung – auf jeweils 100 Gramm gerechnet.
 
Die Verbraucherzentrale NRW wollte wissen, wie es Versandapotheken mit der Grundpreis-Auszeichnung ihrer Artikel halten. Dazu besuchten die Tester stichprobenartig zehn große Anbieter. Darunter DocMorris, Sanicare, Medikamente-per-klick und die Shop-Apotheke, darunter ApoDiscounter, Medipolis und MedPex. Besuch erhielten Mycare, die Versandapotheke und Volksversand.
 
Die gute Nachricht: Alle Apotheken erfüllten ihre gesetzlichen Vorgaben beim Grundpreis. Bei jeweils zehn Angeboten pro Versender waren Sprays, Gels und Salben, Pülverchen und Flüssigkeiten korrekt ausgezeichnet. Die schlechte Nachricht: Deutlich schwieriger war der Preisvergleich hingegen bei Ampullen, Kapseln und Tabletten. Die werden in unterschiedlichen Stückzahlen verkauft. Doch hier ist die Angabe des Grundpreises gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Folge: Lediglich drei Onlineapotheken (Medipolis, MedPex und Versandapotheke) offerierten ihren Kunden den Service freiwillig – und versahen auch ihre Pillenpackungen mit einem Grundpreis.
 
Für Kunden ist das ein Pluspunkt bei der Entscheidung, ob sie ein 120er- oder ein 200er-Tablettengebinde ordern sollen. Denn paradoxerweise ist groß nicht immer günstiger pro Stück als klein. In nahezu allen Apotheken (Ausnahme ApoDiscounter) fand sich bereits bei wenigen Einkäufen ein Gegenbeispiel. Mal waren das nur zwei Cent, etwa für eine Tablette gegen Ohrgeräusche. Mal sollten 30 Vitaminampullen 50 Euro, das Hunderter-Gebinde hingegen 200 Euro kosten. Das heißt: Die einzelne Ampulle gab’s im 30er-Pack für 1,64 Euro, satte 36 Cent billiger als die Einzel-Ampulle für zwei Euro aus der Großpackung.
 
Um das zu erkennen, bedurfte es in sieben Apotheken aber oftmals lästiger Rechnerei. Fünf muteten ihren Kunden ein ständiges Hin-und-her-Geklicke zu, um die Preise einzelner Verpackungsgrößen miteinander vergleichen zu können. Herausfordernd für die Sehkraft war zudem in der Hälfte der Apotheken eine arg verkleinerte und gräuliche Darstellung der Grundpreise.
 
Als verwirrend erwiesen sich auch unterschiedliche Vergleichsgrößen bei identischen Produkten: wenn etwa der Grundpreis für Cranberry-Pulver bei einem 90-Gramm-Pack in Gramm, beim 270er-Gebinde hingegen in Kilogramm angegeben wurde (Medikamente-per-klick).
 
Schräg waren auch die vorgeblichen Rabatte, mit denen sechs von zehn Apotheken ihren Absatz pushten. Bereits seit 2004 gibt’s für nichtverschreibungspflichtige Medikamente keine Preisbindung mehr. Diese sogenannten „Apothekenverkaufspreise“ (AVP) haben im freien Verkauf keinerlei Bedeutung. Dennoch wurden sie von Versandapotheken häufig für die Angabe vermeintlicher Ersparnisse und Rabatte missbraucht. Medikamente-per-klick hat dafür mit „VK“ gar eine eigene Abkürzung kreiert, den „unverbindlichen Apothekenverkaufspreis per Lauer-Taxe“. Weitere Erläuterung Fehlanzeige.
 
Zudem verglichen sechs Internetapotheken ihre Abgabepreise mit den „unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller“ (UVP). Ebenfalls eine wenig hilfreiche Angabe, zumal wenn sie wie bei DocMorris und Shop-Apotheke als Doppelauszeichnung mit dem AVP verbunden wurden.
Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW