Die Staatsanwaltschaft Detmold legt dem 36 Jahre alten Angeklagten folgendes zur Last: Der Angeklagte – polnischer Staatsangehöriger und mit sieben verschiedenen Aliasnamen und unterschiedlichen Geburtsdaten agierend – soll sich am Abend des 20.07.2018 mit drei Landsleuten, darunter die Zeugen W. und P., in die Gaststätte „Lehmbrink“ in Blomberg begeben haben, um dort gemeinsam zu trinken. Die Gruppe soll zuvor bereits dem Alkohol zugesprochen haben. Zwischen dem Angeklagten und dem Zeugen W. soll sodann ein handgreiflicher Streit entbrannt sein, weshalb der Wirt die Gruppe der Gaststätte verwies. Vor der Gaststätte soll die Auseinandersetzung allerdings weitergegangen sein. Der Angeklagte habe dem ihm körperlich deutlich unterlegenen Zeugen W. Faustschläge verpasst, aufgrund derer er zu Boden gegangen sei. Dem am Boden liegenden Zeugen habe der Angeklagte dann mit voller Wucht ins Gesicht getreten, wodurch dieser eine Platzwunde am Kopf erlitten habe.

 

Nachdem sich der Zeuge W. wieder berappelt habe, sei er zusammen dem Zeugen G. zurück in die Gaststätte gegangen – wohl in der Annahme, der Angeklagte habe sich mittlerweile entfernt. Von dem Zeugen P. unbemerkt, soll sich der Angeklagte aber ebenfalls wieder in die Gaststätte begeben haben. Aus dem Inneren der Gaststätte habe der Angeklagte dann einen Feuerlöscher geholt, sei mit diesem von hinten auf den ahnungslosen Zeugen P. zugerannt sein und habe ihm den schweren Feuerlöscher mit voller Wucht an den Hinterkopf gerammt. Der Zeuge sei dadurch benommen zu Boden gefallen und habe kurzzeitig das Bewusstsein verloren. Er habe außerdem Prellungen, eine Platzwunde am Kopf sowie ein Schädelhirntrauma davongetragen. Der Angeklagte habe sich jedoch auch durch die Intervention anderer nicht abhalten lassen und habe mit dem Feuerlöscher ausgeholt, um den bewusstlosen Zeugen P. damit erneut mit voller Wucht gegen den Kopf zu treffen.

 

Entweder habe der Angeklagte dies zielgerichtet getan, um den Zeugen zu töten oder er habe die Tötung als mögliche Konsequenz billigend in Kauf genommen. Nur weil sich der Zeuge W. dem Angeklagten in diesem Moment in den Weg gestellt habe und den mit voller Wucht geführten Schlag mit dem Feuerlöscher mit den Armen abgewehrt habe, habe das Auftreffen des Feuerlöschers auf dem Kopf des Zeugen P. und damit dessen Tod verhindert werden können. Der Zeuge W. habe durch den Schlag einen komplizierten Trümmerbruch des linken Unterarms erlitten, der später in einer Operation mit einer Metallschiene habe gerichtet werden müssen. Der Angeklagte befindet sich seit dem 22.08.2018 in Untersuchungshaft. Er wird von Rechtsanwalt Wilfried Mehl aus Schieder-Schwalenberg verteidigt. Die Hauptverhandlung findet am Freitag, den 15.02.2019, 9:00 Uhr, Landgericht Detmold (Strafkammer I) statt.

 

Pressemeldung Landgericht Detmold