Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass die Urlaubssteuer nicht rechtens ist. Die obersten Finanzrichter folgten der Auffassung, dass der Einkauf von Hotelzimmern dem Umlaufvermögen zugerechnet werden muss und kein Anlagevermögen darstellt. Damit unterliegen Hotelkontingente, die ein Reiseveranstalter vorab einkauft, um damit eine Reise zusammenzustellen, nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. „Mit diesem Urteil kann die gesamte Tourismusbranche aufatmen! Wir von der Union und insbesondere die Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in der ich auch Mitglied bin, haben sich seit Jahren gegen die gewerbesteuerliche Hinzurechnung gestellt. Daher begrüße ich die Entscheidung des BFH zugunsten der Frosch Sportreisen sehr und sehe nun das Bundesfinanzministerium in der Pflicht, die Entscheidung so bald wie möglich im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen und so für allgemeinverbindlich zu erklären“, meint die lippische Bundestagsabgeordnete Kerstin Vieregge zum Urteil des BFH.
Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) schätzt die negativen Mehrbelastung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung auf jährlich rund 230 Millionen Euro und geschätzte Steuernachforderungen von über 1,4 Milliarden Euro – welche insbesondere die kleinen und mittelständischen Betriebe der Reisebranche belasten würden. „Dank der Entscheidung des BFH können die Rückstellungen der Unternehmen nun für wichtige Zukunftsinvestitionen wie beispielsweise die Digitalisierung genutzt werden. Der Beauftragte für Tourismus der Bundesregierung, Thomas Bareiß, hat bereits zugesagt, dass die Bundesregierung das Urteil schnell umsetzen wird. Die Union steht zum Tourismusland Deutschland – denn der Tourismus ist oftmals auch eine erste Visitenkarte für wichtige wirtschaftliche Investitionen“, so die Tourismuspolitikerin Kerstin Vieregge.
Pressemitteilung – Kerstin Vieregge MdB