Zum 01.01.2020 hat die Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH (BVB) die Blomberg Netz GmbH & Co. KG (BNG) gegründet. Die Gesellschaftsanteile der BVB an der neuen Netzgesellschaft betragen 51 %. 49% hält die Westfalen Weser Netz GmbH. Im Zuge der Gründung hat die BVB das Strom- und Gasversorgungsnetz der Stadt Blomberg in die neue Gesellschaft eingebracht. Gleichzeitig sollen auch die für Investitionen in die Strom- und Gasnetze aufgenommenen Darlehen von der BVB auf die BNG übergehen. Die Gründung der BNG erfolgt im Rahmen einer Einzelrechtsnachfolge, d.h. einzelne Vertragspartner müssen der Übertragung von Verträgen von der BVB auf die BNG zustimmen. Dies betrifft auch die Darlehensverträge mit der Stadtsparkasse Blomberg/Lippe (Sparkasse). Ein Darlehen (Förderdarlehen der KfW für den Kauf des Stromnetzes in den Ortsteilen) ist durch eine Bürgschaft der Stadt Blomberg unterlegt.

 

Der der Bürgschaftserklärung zugrundeliegende Ratsbeschluss datiert vom 08.11.2012 (vergl. DS Nr. 139/2012). Die wesentlichen Rahmenbedingungen waren seinerzeit:

 

1. Die BVB nehmen für den Erwerb des Stromnetzes in den Ortsteilen der Stadt Blomberg ein Darlehen in Höhe von 2.600.000,00 € auf.
2. Die Bürgschaft darf höchstens 80% des ausstehenden Kreditbetrages abdecken. Bei einer Darlehnsaufnahme von 2.600.000 € entspricht dies einem Betrag in Höhe von 2.080.000 €.
3. An die Stadt Blomberg ist eine Bürgschaftsprämie (Bürgschaftsprovision) in Höhe von 1,15% pro Jahr abzuführen.

 

Die Ausfallbürgschaft der Stadt Blomberg war Bestandteil des Darlehensvertrages. Die KfW hat laut Aussage der Sparkasse die Übertragung des Förderdarlehens an die Bedingung geknüpft, dass die BNG zu unveränderten Konditionen in die bisherige Vertragsgestaltung eintritt. Das bedeutet, dass auch die Bürgschaft der Stadt Blomberg für dieses Darlehen fortbestehen muss. Es bedarf dazu einer Bestätigung der Stadt Blomberg gegenüber der Sparkasse.

 

Verwaltungsseitig wurde folgender Beschlussvorschlag erarbeitet: „Die Stadt Blomberg stimmt der Übertragung der ursprünglich zugunsten der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH für einen Darlehensteil von 2.080.000 € abgegebenen Bürgschaftserklärung auf die Blomberg Netz GmbH & Co. KG zu. Das Darlehen über insgesamt 2.600.000 € wurde für den Erwerb des Stromnetzes in den Ortsteilen der Stadt Blomberg aufgenommen. Die seinerzeitigen Rahmenbedingungen (insbesondere die an die Stadt Blomberg abzuführende Bürgschaftsprämie) behalten unverändert Bestand.“ Der Rat der Stadt Blomberg votierte einstimmig für diesen Beschlussvorschlag.