Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht. Das gilt nicht nur im Alltag, sondern auch an den närrischen Tagen. Wenn sich die Jecken mit Promille ans Steuer setzen, ist Schluss mit lustig. „Wer Alkohol trinkt, sollte Auto, Fahrrad, Motorrad oder E-Tretroller stehen lassen und auf Alternativen wie den öffentlichen Nahverkehr, Taxis oder Fahrgemeinschaften setzen“, sagt Volker Uflacker, (Pressesprecher) der Kreisverkehrswacht Lippe. Er empfiehlt, dass in Vorbereitung auf Straßenumzüge, Sitzungen und private Feiern nicht nur die Kostümierung, sondern auch das Hin- und Wegkommen gut geplant werden. „Wer unbeschwert feiern und trinken möchte, sollte sein Auto direkt zu Hause stehen lassen“, appelliert Volker Uflacker an die Vernunft der Feiernden. „Übrigens ist auch ein E-Tretroller keine Alternative! Es gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer.“
Wer betrunken fahre, riskiere nicht nur sein Leben, sondern auch das der anderen. Das gelte auch am Morgen danach. „Wer viel getrunken hat, weist Stunden später noch Restalkohol im Blut auf“, mahnt Volker Uflacker. Je nach Geschlecht und Körpergewicht baut der Körper im Durchschnitt 0,1 bis 0,15 Promille in der Stunde ab. Eine 55 Kilogramm schwere Frau, die um Mitternacht mit 1,2 Promille ins Bett geht, ist morgens um 7 Uhr mit 0,5 Promille noch nicht fahrtüchtig. „Eine kalte Dusche, fettige Speisen oder schlafen beschleunigen den Alkoholabbau nicht“, sagt Volker Uflacker.
Wie gefährlich es sein kann, mit Alkohol im Blut zu fahren, zeigt die Unfallstatistik des Vorjahres. Laut Innenministerium ereigneten sich in NRW in der Zeit von Altweiber bis Aschermittwoch 2019 97 Alkoholunfälle, bei denen ein Mensch ums Leben kam und 22 verletzt wurden. Auch in diesem Jahr wird die Polizei mit Kontrollen gegen Alkohol am Steuer vorgehen. Im vergangenen Jahr bestätigte sich in 353 Fällen die Vermutung, dass der Fahrer oder die Fahrerin zu viel Alkohol im Blut hatte. 173 Führerscheine behielt die Polizei in NRW direkt ein.
Aber auch nüchterne Jecken am Steuer sollten nicht zu unbedarft sein. „Kostüme dürfen die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Sichtfeld, Gehör und Bewegungsfreiheit dürfen nicht beeinträchtigt sein“, sagt Volker Uflacker und wünscht allen Narren und Närrinnen von Altweiber bis Veilchendienstag einen tollen Höhepunkt der diesjährigen Karnevalssession.
Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird beim Erstverstoß mit einer Geldbuße von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten geahndet. Bereits ab 0,3 Promille geht die Polizei von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ aus. Wer dann durch seine Fahrweise auffällt, kann wegen Trunkenheit im Verkehr belangt werden. Für Fahrer bis 21 Jahre gilt ein generelles Alkoholverbot.