Die Haushaltssatzung 2020 der Stadt Blomberg mit Anlagen einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2023 wurde in der gestrigen Sitzung unter Einschluss der in der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.12.2019 beschlossenen Änderungen mit 17 Jastimmen bei 5 Neinstimmen und 10 Enthaltungen beschlossen. Ein Auszug aus der Haushaltssatzung der Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr 2020 finden unsere LeserInnen nachstehend, die vollständige Satzung finden sie HIER:

 

(Die jeweiligen Haushaltsreden finden unsere LeserInnen für eine bessere Übersicht in jeweils gesonderten Artikeln.)

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Blomberg mit Beschluss vom 19.12.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 37.660.602 Euro
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 41.012.457 Euro

 

im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 34.743.341 Euro
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 38.853.983 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 4.682.199 Euro dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 6.290.039 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen der Finanzierungstätigkeit auf 2.279.748 Euro dem Gesamtbetrag der Auszahlungen der Finanzierungstätigkeit auf 45.000 Euro festgesetzt.