Hauptausschuss-BlombergDie Thematik „Gemeinsame kommunale Statistikstelle“ wurde bereits in den Sitzungen des Hauptausschusses am 10.12.2012 und 28.02.2013 erörtert. Seinerzeit hatte sich der Hauptausschuss gegen den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Lippe ausgesprochen, da die Vorteile einer solchen Zusammenarbeit nicht eindeutig erkennbar waren. Aufgrund der inzwischen seitens des Kreises Lippe erfolgten Erweiterungen und Präzisierungen hinsichtlich der Leistungen der Statistikstelle ist der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung angeraten, da sie die Stadt Blomberg mit ihren Datensätzen in Analyse und Planungsprozessen deutlich unterstützen kann.

 

Mit der Versendung eines/einer städt. Vertreters/in in die Lenkungsgruppe der Stelle hat die Stadt Blomberg zudem fortwährend Einfluss auf die Arbeit der Stelle. Der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben einer gemeinsamen kommunalen Statistikstelle durch den Kreis Lippe wurde den Mitgliedern des Hauptausschusses daher in der Sitzung verwaltungsseitig empfohlen.

 

Der Landesbetrieb Information und Technik NRW bietet mit dem ihm durch die Zensuserhebung zur Verfügung stehenden Datenpool die Möglichkeit, auch sehr kleinräumige Informationen unter anderem im Hinblick auf Altersstruktur, Familienstand, Migrationshintergrund, Haushaltszusammenhänge, Erwerbstätigkeit und ähnliches zu erhalten. In Kombination mit dem aus dem Kommunalen Rechenzentrum (KRZ) zur Verfügung stehenden Informationen bieten diese Datensätze deutlich bessere Analyse- und Planungsmöglichkeiten als die bei der Stadtverwaltung vorhandenen Daten. Vor allem für die aktive Gestaltung von Sozialräumen und die Herausforderungen des demografischen Wandels sind detaillierte sozialstrukturelle Kenntnisse bis auf die Ebene des Ortsteils, des Wohnquartiers und der Straße sehr wichtig.

 

Um die Daten des Landesbetriebs Information und Technik NRW und des KRZ in der dargestellten Weise intensiv nutzen zu können, bedarf es einer abgeschotteten Statistikstelle entsprechend den Vorgaben des § 22 Abs. 2 ZensG 2011. Die Kernanforderungen an eine solche Stelle sind die organisatorische Eigenständigkeit, die räumliche Trennung von anderen Verwaltungseinheiten und die Ausstattung mit eigenem Personal, dem keine anderen, dem Veraltungsvollzug zuzurechnenden Aufgaben übertragen werden dürfen. Die Erfüllung dieser Anforderungen wäre in Blomberg nur mit erheblichem räumlichem und personellem Aufwand möglich.

 

Der Kreis Lippe bietet den Städten und Gemeinden im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Einrichtung einer den beschriebenen Anforderungen entsprechenden gemeinsamen kommunalen Statistikstelle an. Aus dieser Stelle könnte die Stadt Blomberg verschiedene, hochwertig aufbereitete Datensätze beziehen.

 

Zurzeit erhebt oder beschafft jede Kommune ihre Daten in eigener Regie und bereitet sie auf oder vergibt Auftragsarbeiten/Untersuchungen. Der Kreis Lippe definiert daher folgende Vorteile einer gemeinsamen kommunalen Statistikstelle durch den Kreis Lippe: „Um kleinräumige Daten aufzubereiten und analysieren zu können, ist eine abgeschottete Statistikstelle notwendig. Der Betrieb einer abgeschotteten Statistikstelle ist an die hohen Anforderungen des statistikrechtlichen Gebots gebunden. In diesem wird gefordert, dass durch organisatorische, personelle und räumliche Maßnahmen zu gewährleisten ist, eine Trennung vom Verwaltungsvollzug sicher zu stellen. Eine Umsetzung dieser Anforderungen ist besonders in kleineren Kommunen mit erheblichem Aufwand und mit zusätzlichen Ressourcen verbunden“, heißt es in der Begründung.

 
Für den Beschlussvorschlag „Die Stadt Blomberg schließt mit dem Kreis Lippe zur Wahrnehmung der Aufgaben einer gemeinsamen kommunalen Statistikstelle durch den Kreis Lippe eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung“, konnten sich dann nun auch die Mitglieder des Hauptausschusses einstimmig erwärmen. Ein finanzieller Aufwand entsteht übrigens an dieser Stelle nicht, da die Kosten durch die Kreisumlage abgedeckt sind.