So unbeobachtet wie mancher glaubt, ist man im Auto längst nicht mehr. Das moderne Auto lässt sich mit Smartphone und passender App vernetzen und schickt personenbezogene Daten wie die Fahrzeugidentifikationsnummer und den Standort an Google, Apple und Co. Dabei sollten Apps nur Infos erheben, die für ihre Funktion nötig sind. Manche fragen aber auch Geburtsdatum, Namen und Anschrift ab. Die Stiftung Warentest wollte es genau wissen, hat 26 Apps von 13 großen Autoherstellern geprüft und die Hersteller gefragt, wo die Daten landen. Laut der Oktober-Ausgabe von test beantwortete bis auf Daimler kein Anbieter den Fragebogen.
Wenn ein Auto nach einem Crash sofort seinen Standort an die Notrufzentrale sendet, kann das Leben retten. Deshalb wird „E-Call“ per installierter SIM-Karte ab April 2018 Pflicht. Doch schon heute lassen sich viele Wagen über Smartphones mit dem Internet verbinden und plaudern aus, was sie an Infos haben: zum Beispiel Standorte – selbst wenn die Ortungsfunktion gar nicht genutzt wird. Dabei, so test „bleibt der Datenschutz bei allen Herstellern mehr oder weniger auf der Strecke“. Alle Apps senden demnach „mehr Daten als nötig“. Der Nutzer kriegt davon kaum etwas mit.
Laut Bundesdatenschutzgesetz und Telemediengesetz dürfen personenbezogene Daten nur erhoben werden, wenn die Person eingewilligt hat. Sie muss über die Datensammelei umfassend aufgeklärt werden. Das geschieht aber nicht.
Doch lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte: Elektroauto-Vorreiter Tesla kann demnach beispielsweise auch per Fernzugriff Daten zum Fahrstil und Videomaterial von Fahrzeugkameras sammeln und sogar mit Informationen von Dritten, wie Marketingfirmen, Werkstätten oder Datenbanken ergänzen. Andere Anbieter, so test, sammeln auch Informationen über das Handy. So verwundert es nicht, dass die Warentest-Experten das Datensendeverhalten von sämtlichen Apps im Test als „kritisch“ beurteilten.
Der Artikel „Vernetzte Autos“ findet sich in der Oktober-Ausgabe von test und online unter test.de/vernetzte-autos.
Pressemeldung Stiftung Warentest
Laut Bundesdatenschutzgesetz und Telemediengesetz dürfen personenbezogene Daten nur erhoben werden, wenn die Person eingewilligt hat. Sie muss über die Datensammelei umfassend aufgeklärt werden. Das geschieht aber nicht.
Doch lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte: Elektroauto-Vorreiter Tesla kann demnach beispielsweise auch per Fernzugriff Daten zum Fahrstil und Videomaterial von Fahrzeugkameras sammeln und sogar mit Informationen von Dritten, wie Marketingfirmen, Werkstätten oder Datenbanken ergänzen. Andere Anbieter, so test, sammeln auch Informationen über das Handy. So verwundert es nicht, dass die Warentest-Experten das Datensendeverhalten von sämtlichen Apps im Test als „kritisch“ beurteilten.
Der Artikel „Vernetzte Autos“ findet sich in der Oktober-Ausgabe von test und online unter test.de/vernetzte-autos.
Pressemeldung Stiftung Warentest