Die Landesregierung hat die amtliche Listenauslegung für das Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“ zugelassen. Die Antragssteller wollen erreichen, dass an Gymnasien in NRW das Abitur wieder nach einer Regelschulzeit von 13 Jahren abgelegt werden kann. Folgende Informationen befinden sich dazu bereits seit einer guten Woche auf der Internetseite der Stadt Blomberg:
 
Über was wird abgestimmt?
Nach der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht die Landesverfassung drei Elemente vor, über welche die Bürgerinnen und Bürger des Landes unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess nehmen können:
 
Volksinitiative – Ziel: Befassung des Landtags mit einem politischen Sachthema oder Gesetzentwurf
 
Volksbegehren – Ziel: Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes
 
Volksentscheid – Ziel: Abstimmung über ein vom Landtag nicht verabschiedetes Gesetz
 
Das zugrunde liegende Anliegen muss bei allen drei Schritten von den Stimmberechtigten in einem bestimmten Umfang unterstützt werden, wenn die Volksabstimmung erfolgreich abgeschlossen werden soll.
 
Beim Volksbegehren hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen den Initiatoren erlaubt,
 
1. Unterschriftslisten öffentlich auszulegen und
 
2. parallel hierzu eine freie Unterschriftensammlung durchzuführen.
 
Das Volksbegehren „G9 jetzt!“ zielt auf den Erlass eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes NRW, welches am 01.08.2017 in Kraft treten soll (weitere Informationen siehe https://www.g9-jetzt-nrw.de/).
 
Das Volksbegehren kann von allen Abstimmberechtigten in der Zeit vom 02.02.2017 – 07.06.2017 unterstützt werden.
 
Wer ist abstimmberechtigt?
Stimmberechtigt sind alle Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, d.h.
•Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) sind,
•Das 18. Lebensjahr vollendet haben und
•mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen, ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.
 
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 24.01.2017 bis 27.01.2017 im Wahlbüro der Stadt Blomberg, Altes Amtsgericht 1, Zimmer Nr. 4, 7 und 8, 32825 Blomberg zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten:
Montag und Dienstag – 08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag – 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag – 08.00 – 18.00 Uhr
 
Wann und wo werden die Unterschriftenlisten ausgelegt?
Die Listenauslegung erfolgt vom 02.02.2017 bis zum 07.06.2017. Die Listen liegen wie folgt im Bürgerbüro, Altes Amtsgericht, Am Martiniturm 1, Zimmer 4,7,8, 32825 Blomberg zur Eintragung aus:
Montag und Dienstag: 08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 18.00 Uhr
und zusätzlich
Sonntag 19.02.2017: 08:00 – 12:00 Uhr
Sonntag 26.03.2017: 08:00 – 12:00 Uhr
Sonntag 30.04.2017: 08:00 – 12:00 Uhr
Sonntag 28.05.2017: 08:00 – 12:00 Uhr
 
Der Zugang ist barrierefrei.