Aus aktuellem Anlass der Olympischen Spiele in Brasilien sollten Unternehmen darauf achten, dass die unerlaubte Verwendung der olympischen Kennzeichen für eigene Produkte oder Dienstleistungen zu Abmahnungen führen kann. Gestattet bleibt die beschreibende Nutzung der Begriffe.
Am 5. August 2016 beginnen die olympischen Spiele in Rio de Janeiro. „Unternehmen sind in dieser Zeit geneigt, verstärkt Werbemaßnahmen mit Bezug auf die olympischen Spiele zu betreiben“, so Svenja Jochens, Justitiarin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe).
„Da wir davon ausgehen, dass der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) konsequent gegen nicht lizenzierte Verwendungen der geschützten Bezeichnungen und Begriffe vorgehen wird, raten wir den Unternehmen, den vom Deutschen Olympischen Komitee veröffentlichten Leitfaden zu beachten“, so Jochens weiter.
„Vorsicht ist ebenso geboten, wenn durch die Verwendung der Bezeichnungen der Eindruck entstehen könnte, dass das Unternehmen als offizieller Sponsor der Spiele erscheint, sofern dies nicht zutrifft“, rät die IHK weiter.
In diesem Zusammenhang musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) bereits mit den Themen „Olympia-Rabatt“ und „Olympische Preise“ beschäftigen. Die Aussagen sind erlaubt, weil sie einen zeitlichen Bezug zu den Olympischen Spielen herstellen. Güte- oder Qualitätsvorstellung sind damit nicht verbunden.
Nähere Auskünfte erteilt bei der IHK Lippe Svenja Jochens, Telefon: 05231 7601-43 oder jochens@detmold.ihk.de.
Pressemeldung IHK Lippe Detmold