VerbraucherzentraleFür Menschen, die vor Elend, Krieg und Verfolgung geflohen sind und in Deutschland einen Neuanfang wagen, ist es auch lebensnotwendig, dass der persönliche Draht zu Freunden und Verwandten in der verlassenen Heimat nicht abreißt. Das Bedürfnis nach regelmäßigen Infos und Kontakten ruft auch windige Vertreter auf den Plan, die Flüchtlingen in Vertriebsfilialen oder in deren Unterkünften, mit falschen Versprechen unvorteilhafte Telefonverträge unterjubeln. Nichtsahnend, dass sie sich statt kostenlosem Smartphone oder Tablet zwei oder gar drei Telefonverträge mit regelmäßigen Zahlungspflichten einhandeln, setzen viele Neuankömmlinge während des Verkaufsgesprächs ihre Unterschrift unter eine für sie unverständliche Vereinbarung. „Viele Flüchtlinge wissen nicht, was sie sich hierbei tatsächlich einhandeln. Helfer und Betreuer von Flüchtlingen sowie deren Übersetzer sollten deshalb ein Auge auf Vertragsanbahnungen rund ums Telefonieren und Surfen haben und vor allem darauf achten, dass ihre Schützlinge nichts ungeprüft unterschreiben. Denn nicht jeder Vertrag kann im Nachhinein widerrufen werden“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Gegen krumme Vertriebspraktiken gegenüber Flüchtlingen helfen folgende Tipps:

 

• Masche: Bei Vertretern, die Flüchtlinge mit lukrativen Telefon- und Geräteangeboten in ihren Shop locken oder sie in ihren Unterkünften aufsuchen, handelt es sich häufig um Vertriebler, die im Auftrag eines Telekommunikationsunternehmen handeln oder unterwegs sind, um neue Kunden für zweifelhafte Verträge zu ködern. Oftmals sprechen sie die Sprache der Schutzsuchenden, preisen die Vorteile ihres Produkts – etwa ein kostenloses Smartphone als Beigabe – in den höchsten Tönen an und ziehen alle möglichen Szenarien heran, um einen Vertrag zu ergattern. Für erfolgreiche Abschlüsse winkt meist eine Provision vom Auftraggeber. Dass Flüchtlinge hierbei oft doppelt und dreifach abgezockt werden, indem sie gleich mehrere Verträge zu ähnlichen Konditionen unterjubelt bekommen, merken diese erst, wenn ihnen die erste Monatsabrechnung ins Haus flattert.

 

• Rechtslage: Flüchtlinge, die einen Vertrag in einem Telefonladen unterschrieben haben, können diesen nicht ohne weiteres wieder rückgängig machen. Wurden sie arglistig getäuscht, ist der Vertrag unwirksam. Diejenigen, die eine Vereinbarung in ihrer Unterkunft abgeschlossen haben, sollten mit Hilfe ihrer Betreuer rasch handeln und die Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim Vertragspartner widerrufen – am besten per Einschreiben. Wurden Kunden nicht über ihr Recht zum Widerruf informiert, erlischt ihr Widerrufsrecht erst spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.

 

• Wichtige Grundregeln: Neuankömmlinge sollten niemals etwas unterschreiben, was sie nicht verstehen. Sie sollten auch nicht im Vorfeld für eine Leistung zahlen, die man ihnen in Aussicht stellt. Wer unsicher ist, sollte sich besser vertrauensvoll an eine Betreuungsperson wenden und dort um Prüfung und Beistand bitten.

 

Wichtiger Hinweis für Helfer und Betreuungseinrichtungen: Flüchtlinge, die Probleme haben, aus einem unvorteilhaften Telefonvertrag oder einem dreisten Haustürgeschäft wieder auszusteigen, können sich mit einem Dolmetscher an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW wenden. Kontakt im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw. Nach vorheriger Terminvereinbarung und Klärung der Kostenübernahme erhalten sie dort eine individuelle Beratung bis hin zu rechtlicher Unterstützung bei der Lösung von Verbraucherproblemen. Telefonisch gibt’s den passenden rechtlichen Rat auch beim Verbrauchertelefon der Verbraucherzentrale NRW werktags von 9 bis 17 Uhr unter 0900-1-89 79 69 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise variieren.

 

Unter www.verbraucherzentrale.nrw/fluechtlingshilfe hat die Verbraucherzentrale NRW außerdem viele Informationen über gängige Verbraucherfragen zusammengestellt, die Engagierte in der Flüchtlingshilfe den Neuankömmlingen mit auf den Weg geben können.

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW