- Unitymedia: Der Kabelnetzbetreiber schaltet den analogen Empfang ab. Abhängig vom TV-Gerät kann es dann erforderlich sein, eine DVB-C-Set-Top-Box anzuschaffen.
- Fernsehen per Antenne: DVB-T2 kommt – mit HD-Qualität und Ausgaben für ein neues Empfangsteil. Zunächst wird nur in Ballungsräumen umgestellt; nach und nach werden weitere Regionen folgen.
- Rundfunkbeitrag: Wer es bislang versäumt hat, einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung zu stellen, kann dies ab nächstem Jahr rückwirkend für drei Jahre tun.
- Fußball-Bundesliga im Fernsehen: Wer alle Spiele live sehen möchte, braucht dazu ein zweites Abo. Neben Sky wird 2017 auch Eurosport 2 kostenpflichtig übertragen – nämlich alle Partien am Freitag.
- Ausstehende Rundfunkbeiträge sollen künftig – statt allein Behörden per Zwangsvollstreckung – auch „Dritte“ eintreiben können. Das kann bedeuten: Inkassobüros melden sich.
- Die Roaming-Aufschläge fürs Telefonieren und Surfen im EU-Raum werden abgeschafft.
Unitymedia: Der Kabelnetzbetreiber schaltet den analogen Empfang ab. Abhängig vom TV-Gerät kann es dann erforderlich sein, eine DVB-C-Set-Top-Box anzuschaffen.
Im Sommer 2017 geht für die Kunden des Kabelnetzbetreibers Unitymedia eine Ära zu Ende: Dem analogen Kabelfernsehen wird „der Stecker“ gezogen. Kabel-TV wird ab 1. Juli nur noch digital geliefert, in der „SD“-Standardversion und hochauflösend als HD-TV.
Derzeit hat Unitymedia nach eigenen Schätzungen rund eine Million Kunden in NRW, Hessen und Baden-Württemberg, die noch analog empfangen. In NRW sind es nach Angaben der Landesanstalt für Medien NRW etwa 400.000 Haushalte.
Kabelkunden, die bislang noch eine „Röhre“ haben, müssen sich spätestens dann einen zusätzlichen Kabel-Digital-Empfänger (DVB-C-Set-Top-Box) anschaffen, der zwischen Anschlussdose und Fernseher geschaltet wird. Diese Geräte sind in einfacher Ausstattung im Handel ab rund 40 bis 50 Euro aufwärts zu haben; sie können auch bei Unitymedia direkt gekauft oder geliehen werden.
Digital-TV-Empfang bietet gegenüber der Analog-Variante unter anderem eine bessere Bild-und Tonqualität, einen elektronischen Programmführer und eine wesentlich größere Programmvielfalt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale steht einem Wechsel auf Kabel-Digital nichts entgegen, und es hat wenig Sinn, ihn bis zum Sommer 2017 hinauszuschieben.
Kunden, die einen Flachbildfernseher besitzen, sollten prüfen, ob er schon über einen eingebauten DVB-C-Receiver verfügt. Wenn ja, dann muss nur der digitale Kabelempfang eingestellt werden und ein Suchlauf erfolgen.
Wenn nein, dann empfiehlt sich ebenfalls eine DVB-C-Set-Top-Box als Zusatzgerät. Sie sollte aber auf jeden Fall auch „HD-fähig“ sein, um die derzeit optimale Bildqualität auf den Fernseher zu bringen.
Praktisch alle Flachbildfernseher, die in den letzten fünf Jahren verkauft wurden, sind DVB-C geeignet und damit bereits für den digitalen Kabelempfang ausgestattet.
- Zusätzliche Kosten für HD-Programme der Privaten
Die öffentlich-rechtlichen Sender übertragen ihre Programme grundsätzlich unverschlüsselt; neben dem Rundfunkbeitrag entstehen dem Zuschauer keine weiteren Kosten.
Die großen werbefinanzierten Privatsender dagegen verschlüsseln derzeit die HD-Versionen ihrer Programme. Unitymedia bietet sie in einem HD-Programmpaket für rund 5 Euro pro Monat an. Einmalig werden dann noch Zusatzkosten für eine spezielle Empfangstechnik und für die Freischaltung fällig.
Die Verbraucherzentrale spricht sich weiterhin gegen diese Form eines „Pay-TV-light“ aus: Der Empfang werbefinanzierter Vollprogramme soll ihrer Meinung nach nicht zusätzlich auch noch mit laufenden Entschlüsselungskosten oder „Servicepauschalen“ belastet werden.
Übrigens: Auch andere Kabelnetzbetreiber planen das Ende der analogen TV-Übertragung. Spätestens Ende 2018 soll die analoge TV-Welt in ganz Deutschland beendet sein.
Fernsehen per Antenne: DVB-T2 kommt – mit HD-Qualität und Ausgaben für ein neues Empfangsteil. Zunächst wird nur in Ballungsräumen umgestellt; nach und nach werden weitere Regionen folgen.
Wer Fernsehen per Antenne empfängt, muss sich im Frühjahr des nächsten Jahres zumindest in Ballungsräumen auf eine neue Empfangstechnik und eventuell auch zusätzliche Kosten einstellen: Am 29. März 2017 wird dort auf den neuen Standard DVB-T2 umgestellt. Ziel dabei ist eine Anpassung an die großen Flachbildfernseher. Dafür werden die Programme per DVB-T2 „hochauflösend“ im HD-Standard („High Definition“) verbreitet. Zudem erhöht sich durch ein neues Kompressionsverfahren (HEVC) auch die Anzahl der Programme, die zu empfangen sind.
Weil die bisherigen DVB-T Empfänger nicht mit einem Software-Update für den Empfang von DVB-T2 fit gemacht werden können, müssen sich Nutzer neue Empfangsgeräte zulegen. Röhrenfernseher – die natürlich weiterhin keine HD-Qualität liefern – benötigen dann ebenso einen DVB-T2 Receiver als externe Set-Top-Box wie moderne Flachbildfernseher, die nur ein DVB-T-Empfangsteil eingebaut haben.
Nach der Umstellung Ende März werden in den Ballungsgebieten einige öffentlich-rechtliche Programme noch kurzzeitig parallel ausgestrahlt; anschließend wird die derzeitige DVB-T-Übertragung in diesen Gebieten abgeschaltet. Bis Mitte 2019 sollen dann nach und nach weitere Regionen folgen.
- Private Sender in HD verschlüsselt
Auch bei DVB-T2 gilt: Die werbefinanzierten Privatsender strahlen HD verschlüsselt aus. Für die Freischaltung der rund 20 privaten Sender wie RTL, ProSieben, SAT.1 und VOX verlangt die Firma Freenet-TV ab dem 1. Juni 2017 knapp 70 Euro pro Jahr und Empfangsgerät.
- Drei Geräteoptionen für die Umstellung auf DVB-T2
Für Antennengucker, die nur die unverschlüsselten öffentlich-rechtlichen Programme empfangen wollen und auf den Empfang der „Privaten“ verzichten können, gibt es einfache und preiswerte DVB-T2 Set-Top-Boxen. Sie sind nicht in besonderer Weise gekennzeichnet. Es fallen keine laufenden Kosten an.
Wer auch die verschlüsselten „Privaten“ sehen möchte, kauft sich eine Set-Top-Box, die über ein eingebautes Entschlüsselungsmodul verfügt. Diese Set-Top-Boxen tragen das Logo „freenet-TV“.
Alternativ funktioniert auch ein Flachbildfernseher oder eine Set-Top-Box, die DVB-T2 HD fähig sind (Kennzeichnung mit dem Logo DVB-T2-HD). Für die Entschlüsselung der Privaten muss dann ergänzend noch ein so genanntes Modul CI+ für rund 80 Euro angeschafft werden.
Der Handel verkauft schon seit einigen Jahren Flachbildfernseher mit DVB-T2-Empfängern. Diese sind aber nur dann für den DVB-T2-Empfang in Deutschland geeignet, wenn sie außerdem über den Kompressionsstandard HEVC verfügen. In anderen Ländern wird DVB-T2 mit dem Standard MPEG verwendet.
Rundfunkbeitrag: Wer es bislang versäumt hat, einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung zu stellen, kann dies ab nächstem Jahr rückwirkend für drei Jahre tun.
Wird zum Beispiel ein Antrag am 15. Januar 2017 gestellt, kann der Rundfunkteilnehmer rückwirkend zum 1. Januar 2014 von der Zahlung des Beitrags befreit werden – wenn er in den drei Jahren davor regelmäßig die Voraussetzungen für die Befreiung oder die Ermäßigung erfüllt hat.
Durch eine Änderung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§ 4 Abs. 4) werden nun diejenigen entlastet, die sich nicht regelmäßig um Befreiungen oder Ermäßigungen gekümmert haben. Dadurch laufen nun auch nicht mehr wie bisher hohe Beitragsrückstände auf, die angesichts der schmalen Finanzbudgets der Betroffenen ohnehin meist nicht ausgeglichen werden konnten.
Fußball-Bundesliga im Fernsehen: Wer alle Spiele live sehen möchte, braucht dazu ein zweites Abo. Neben Sky wird 2017 auch Eurosport 2 kostenpflichtig übertragen – nämlich alle Partien am Freitag.
Wer auch in der Bundesligasaison 2017/18 Fußball live im TV verfolgen will, muss sich auf einige Veränderungen bei der „Aufstellung“ für die Übertragungsrechte einstellen. Die Bundesliga wird dann nicht mehr einzig beim Bezahlsender Sky zu sehen sein, sondern auch im Pay-TV-Bereich von Eurosport. Der US-Konzern Discovery, zu dem der Sender gehört, hat beim Verkauf der TV-Rechte durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) die Freitagsspiele erworben.
Damit ist klar: Es braucht zum Saisonstart 2017/2018 ein zweites Abo, um bei allen Partien im TV live dabei zu sein. Denn über 40 Bundesliga-Spiele gibt’s dann nur auf Eurosport 2. Alle anderen Live-Spiele werden weiterhin bei Sky gezeigt. Neu, dass hier jetzt auch das Montagsspiel der 2. Liga zu sehen ist – bisher überträgt das Sport 1. Welche Entgelte Sky und Eurosport verlangen werden, ist derzeit noch offen. Sicher ist, dass keine zusätzliche Set-Top-Box für den Eurosport-Empfang angeschafft werden muss.
Sky-Abonnenten, denen nach der Programmänderung ihr Abonnement nicht mehr zusagt, sind auf der sicheren Seite, wenn ihr Vertrag bis zum Beginn der neuen Saison ausläuft und sie vor der Programmänderung ein Recht zur ordentlichen Kündigung haben. Dies sollten sie dann rechtzeitig geltend machen.
Für Zuschauer, die bislang Fußball nicht im Pay-TV sehen, ändert sich durch die neue Rechtevergabe so gut wie nichts: Sowohl die ARD mit der Sportschau, das ZDF mit dem Aktuellen Sportstudio und Sport1 mit dem Doppelpass bleiben die Free-TV-Partner der Deutschen Fußball Liga (DFL). Das ZDF wird neben der Zweitverwertung der Samstagsspiele unter anderem auch den „Supercup“ sowie das Hinrunden- und Rückrunden-Eröffnungsspiel live zeigen können.
Für die Online-Übertragung sicherte sich die in London ansässige Perform-Group (spox.com, sportal.de und goal.com) das Recht, Zusammenfassungen der Spiele ab 40 Minuten nach dem Abpfiff zu zeigen – also früher als in der Sportschau. Offen ist, ob dieses Angebot dann kostenpflichtig wird.
Wer Fußball im Radio schätzt, kann weiterhin die öffentlich-rechtlichen Sender einschalten; die ARD behält die Audio-Rechte. Im Internet überträgt ab der nächsten Saison Amazon – das Unternehmen erwarb zum ersten Mal die Rechte an einer großen Fußballliga.
Bei der Vergabe der Rechtepakete war die DFL einer Forderung des Bundeskartellamts gefolgt, wonach nicht nur ein Anbieter alle Spiele live zeigen darf.
Ausstehende Rundfunkbeiträge sollen künftig – statt allein Behörden per Zwangsvollstreckung – auch „Dritte“ eintreiben können. Das kann bedeuten: Inkassobüros melden sich.
Wer seinen Rundfunkbeitrag nicht gezahlt hat, bekommt im neuen Jahr möglicherweise Besuch eines Inkassobüros. Dafür sorgen – mit Ausnahme von NRW, wo diese Entscheidung noch offen ist – die geänderten Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten. Bevor es zu einer Zwangsvollstreckung kommt, können die öffentlich-rechtlichen Sender nun auch „Dritte“ zum Eintreiben des Geldes einsetzen.
Wenn trotz Mahnungen durch den Beitragsservice Rundfunkbeiträge nicht gezahlt sind, kann bislang nur hoheitlich vollstreckt werden: Behörden, in der Regel die Stadtkassen, versuchen, die ausstehenden Zahlungen einzutreiben.
Die drohenden Zwangsvollstreckungen, die bis zum Haftbefehl reichen können, werden den Betroffenen in den Mahnschreiben des Beitragsservice angekündigt.
Unklar ist derzeit noch, welche „Dritten“ in Zukunft damit beauftragt werden, ausstehende Rundfunkbeiträge einzutreiben und wie gegebenenfalls Inkassobüros hierbei vorgehen.
Die Roaming-Aufschläge fürs Telefonieren und Surfen im EU-Raum werden abgeschafft.
Schon fast zur Tradition ist es geworden, Jahr für Jahr zu vermelden, dass die Roaming-Gebühren fürs Telefonieren und Surfen im EU-Ausland schrittweise sinken. Damit ist nun 2017 Schluss: Ab dem 15. Juni 2017 fallen die Aufschläge endgültig weg. „Roam like home“ gilt dann in den – noch 28 – EU-Mitgliedsstaaten als Messlatte beim grenzenlosen Telefonieren, SMS schreiben und mobilen Surfen im Internet.
Damit werden die seit 30. April 2016 festgeschriebenen Höchstgrenzen EU-Geschichte: Derzeit darf für Gespräche aus einem EU-Mitgliedsland nach Deutschland noch ein Aufschlag von höchstens 6 Cent pro Minute auf den Inlandspreis berechnet werden. SMS schlagen mit 2 Cent mehr zu Buche. Und fürs Surfen werden höchstens 6 Cent für jedes Megabyte mehr an Datenvolumen fällig. Wird ein Anruf angenommen, darf das derzeit höchstens 1,2 Cent zusätzlich pro Minute kosten.
Eine Ausnahmeregelung kann jedoch für den Fall vorgesehen werden, dass keine faire Nutzung durch den Kunden vorliegt. Von der EU wird hierzu aktuell eine Regelung diskutiert, um eine zweckwidrige und missbräuchliche Nutzung zu vermeiden. Gedacht wird daran, Mobilfunkanbietern Indikatoren an die Hand zu geben, mit deren Hilfe sie einordnen können, ob ein Kunde das Roaming missbräuchlich nutzt.
Zeitweise war im Gespräch, Roaming abhängig von Zeit und Volumen zu beschränken. Dies hat die EU – nicht zuletzt aufgrund der Kritik der Verbraucherzentralen – wieder verworfen.
Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW