Um dem Schwarzmarkthandel Einhalt zu gebieten, hat der SCP mehrere Einschränkungen beim Verkauf von Eintrittskarten für die Partie im Viertelfinale des DFB-Pokals gegen den FC Bayern München (Dienstag, 6. Februar, 18.30 Uhr) vorgenommen. Sämtliche Tickets wurden personalisiert unter Angabe des Käufernamens gedruckt und ausgegeben. Eine Aufwertung von ermäßigt gebuchten Karten (inkl. Kinderkarten) ist am Montag, 5. Februar, in der Zeit von 9.30 Uhr bis 18.00 Uhr und am Dienstag, 6. Februar, in der Zeit von 9.30 Uhr bis 18.30 Uhr auf der Osttribünenseite (Tageskassen) möglich.
Die Weitergabe von Tickets ist im Rahmen der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des SCP grundsätzlich zulässig. Unter Einhaltung der ATGB können Vollzahler-Karten problemlos weitergeben werden. Gleiches gilt für ermäßigte Karten, wenn beim Betreten des Stadions ein entsprechender Ermäßigungsnachweis vorgelegt wird. Eine Vollmacht ist nur bei einer Aufwertung (Upgrade) auf eine Vollzahler-Karte notwendig. Die besonderen Regelungen zur Weitergabe von Tickets für das Viertelfinal-Spiel hat der SCP auf der Homepage unter Tickets DFB-Pokal 2017/2018 im Detail beschrieben und zusätzlich eine Mustervorlage der Vollmacht hinterlegt. Der SCP weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass ein Zutritt mit Karten der Kategorie „ERMÄẞIGT“ und „KIND“ nur in Verbindung eines entsprechenden Ermäßigungsnachweises möglich ist. Die Ermäßigungsnachweise sind unaufgefordert den Ordnungsdienstmitarbeitern an den Eingängen vorzuzeigen. Sollte der Ermäßigungsnachweis bei dem jeweiligen Ticket der Kategorie „ERMÄẞIGT“ und „KIND“ nicht erbracht werden können, ist ein Aufwertung des Tickets zwingend notwendig. Aus organisatorischen Gründen ist eine Aufwertung nur auf Vollzahler-Karten möglich. Das Upgrade des Tickets erfolgt nur in Verbindung mit einer Vollmacht des ursprünglichen Kartenkäufers und einer Kopie dessen Ermäßigungsnachweises. Wichtig: Wenn diese Dokumente nicht vorliegen, erfolgt keine Aufwertung und somit auch kein Zutritt in die Benteler-Arena am Spieltag! Um längere Wartezeiten an den begrenzt zur Verfügung stehenden Schaltern der Service-Kasse vor dem Spielbeginn zu vermeiden, sollten alle Fans für eine Aufwertung die eingerichtete Anlaufstelle im Vorfeld zu den genannten Zeiten nutzen. Fragen zu den Regelungen werden durch die Tickethotline (01806 -99 18 18, Kosten: 0,20 Euro/Anruf inkl. MwSt. aus dem dt. Festnetz, max. 0,60 Euro/Anruf inkl. MwSt. aus dem dt. Mobilfunknetz) ab sofort beantwortet. „Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen. Um dem illegalen Schwarzhandel entgegenzuwirken, müssen wir diese Präventionen zwingend vornehmen. Das sind wir allen ehrlichen Fans schuldig. Wir gehen strikt gegen Schwarzhändler vor und haben die einschlägigen Vertriebswege permanent im Visier. Darüber hinaus begrüßen wir jeden Hinweis auf illegale Ticketverkäufe. Erste Kartensperrungen sind erfolgt, Vertragsstrafen bis zu 2.500 Euro ausgesprochen worden,“ weist Geschäftsführer Martin Hornberger auf eine „Null-Toleranz“ gegen Schwarzmarkthandel hin. Ausdrücklich warnt der SCP vor dem Kauf von Eintrittskarten auf dem Schwarzmarkt und auf Internet-Plattformen wie ebay oder Viagogo, da dieser Verkauf unzulässig ist und gegen die geltenden ATGBs verstößt. Fans laufen somit Gefahr, Fälschungen und stornierte Tickets zu erwerben. Ertappten Schwarzhändlern droht eine Ticketsperre und eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Ein legaler Verkauf und Erwerb von Eintrittskarten für das Bayern-Spiel ist über die offizielle Internet-Ticketbörse www.scp07-ticketboerse.de möglich. Hier können Fans Tickets bequem und sicher zum regulären Preis kaufen und verkaufen, es gilt das Fairplay-Prinzip „von Fans für Fans“.
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Wichtige Informationen zu den Bayern-Tickets
Februar 2, 2018