Die Antragsteller (Reutner/ Schnittcher) beantragen die Erweiterung der vorhandenen Satzung zur Schaffung von zwei Bauplätzen auf Flurstück 148 der Flur 3 in der Gemarkung Mossenberg. Die Erweiterung diene der östlichen Abrundung des Ortsbildes. Diese Fläche ist derzeit planungsrechtlich als Außenbereich zu werten, so dass ohne eine Bauleitplanung keine Bauvorhaben genehmigt werden können. In Vorgesprächen mit dem Kreis Lippe wurde signalisiert, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Abrundung der vorhandenen Satzung bestehen. Die Änderung dient der Eigenentwicklung des Dorfes. Als Eingrünung zur freien Landschaft und zum Ausgleich des Eingriffs ist ein Pflanzstreifen vorzusehen. Die 1. Änderung dieser Satzung erfolgt auf Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB. Vor Durchführung des Verfahrens soll in Fortsetzung der städtischen Grundstückspolitik seitens der BIG eine Klärung/Einigung mit dem Eigentümer angestrebt werden. Dem Beschlussvorschlag „Der Änderung der Satzung gem. § 34 Baugesetzbuch wird vorbehaltlich der Klärung der Grundstücksangelegenheit zugestimmt.“ folgte das Gremium bei 14 Ja- und einer Neinstimme durch die Fraktion der Grünen.
Zwei neue Bauplätze für Mossenberg
Januar 25, 2019