2018 wurden in Nordrhein-Westfalen 424 Straftäter rechtskräftig verurteilt, das waren 26 Straftäter oder sechs Prozent weniger als im Jahr 2017. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer (22. März 2020) mitteilt, waren den Straftätern mindestens 580 Kinder (unter 14 Jahren) zum Opfer gefallen. Die Zahl der betroffenen Kinder kann in der Strafverfolgungsstatistik aus methodischen Gründen nur als Untergrenze ermittelt werden. Die tatsächliche Opferzahl lässt sich nicht bestimmen. Mindestens 500 Kinder (ca. 85 Prozent) waren Opfer eines sexuellen Missbrauchs oder einer sexuellen Nötigung durch 352 Straftäter geworden, die im Jahr 2018 in Nordrhein-Westfalen rechtskräftig verurteilt wurden.

 

Darunter waren wenigstens 160 Kinder, die von schweren Fällen des sexuellen Missbrauchs, der Nötigung oder von einer Vergewaltigung betroffen waren. 61 der aufgrund dieser Straftaten Verurteilten waren Jugendliche, drei davon waren Mädchen. Zu welchem Zeitpunkt sich eine Tat ereignet hat, die der jeweiligen Verurteilung vorausging, lässt sich aus den Daten nicht ermitteln, da Tatzeitpunkt und Strafprozess nicht unbedingt im gleichen Jahr stattfanden. Die betrachteten Delikte, bei denen Kinder die Opfer waren, umfassen Straftaten wegen Verletzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht (StGB § 171), gegen die sexuelle Selbstbestimmung (StGB §§ 176 bis 178), gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit (StGB §§ 211 bis 227) sowie gegen die persönliche Freiheit (StGB §§ 235 bis 239). (IT.NRW).