Keine Erhebung von Vorausleistungen im Bereich von Beiträgen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte empfohlen, die Stadt Blomberg solle grundsätzlich Vorfinanzierungsinstrumente, wie z. B. Vorausleistungen bei der Erhebung von Beiträgen, nutzen. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.06.2018 die Empfehlung zur Beratung an den Fachausschuss verwiesen. Die Empfehlung, Beiträge nicht erst nach durchgeführten Maßnahmen im Anschluss daran zu erheben, sondern vielmehr die Liquidität der Stadt […]