Silvester auf Nummer sicher!
Seit gestern (28. Dezember) dürfen wieder Raketen und Böller (der Klasse II) für den bevorstehenden Jahreswechsel erworben werden. Die Abgabe an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist allerdings verboten. Das ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass Feuerwerkskörper explosionshaltige Stoffe beinhalten und so bei unsachgemäßem Gebrauch zu üblen und gefährlichen Verletzungen […]