Frühjahrsputz in der Natur muss beendet sein.
Der Frühjahrsputz in der Natur muss bis Ende Februar beendet sein. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass vom 1. März bis zum 30. September 2019, Hecken, Gebüsche sowie Röhricht in der freien Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden dürfen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- […]