Im Jahr 2021 ergriffen die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 12 193 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 0,9 Prozent weniger Inobhutnahmen als im Jahr zuvor (2020: 12 308). Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) werden vom Jugendamt durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint.

 

Im vergangenen Jahr wurden in 2 490 Fällen Minderjährige aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen; das waren 38,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2020: 1 796). Den Höchstwert bei solchen Schutzmaßnahmen hatte es im Jahr 2016 mit 11 448 Fällen gegeben. Bei 4 324 Maßnahmen waren 2021 unter anderem die Überforderung eines oder beider Elternteile sowie Anzeichen von Vernachlässigung der Kindes oder Jugendlichen (1 614 Fälle) Gründe für die Einleitung einer Inobhutnahme. Bei der Meldung einer Schutzmaßnahme können auch mehrere Anlässe ausschlaggebend sein.

 

Von den unter den Schutz des Jugendamtes gestellten Kindern und Jugendlichen waren 5 202 jünger als 14 Jahre (42,7 Prozent) und 6 991 mindestens 14 Jahre alt oder älter (57,3 Prozent). Mehr als die Hälfte (56,4 Prozent) der in Obhut genommenen Minderjährigen hatte einen Migrationshintergrund (6 873).

 

Von den 12 193 Schutzmaßnahmen wurden 2 242 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, in 9 951 Fällen lag eine Gefährdung vor. In mehr als der Hälfte aller Fälle wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen im Jahr 2021 von sozialen Diensten oder Jugendämtern angeregt (6 996). Bei 1 617 der Inobhutnahmen machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam.

 

1 565 der vorläufigen Schutzmaßnahmen beschränkten sich auf einen Tag (12,8 Prozent), 1 516 Inobhutnahmen dauerten 90 oder mehr Tage (12,4 Prozent). 9 350 Minderjährige wurden während der Schutzmaßnahme in einer Einrichtung untergebracht (76,7 Prozent), 1 970 lebten bei einer geeigneten Person (16,2 Prozent) und 873 in einer sonstigen betreuten Wohnform (7,2 Prozent). (IT.NRW)