Ende 2019 erhielten in Nordrhein-Westfalen 283 293 Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 1 107 bzw. 0,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. 155 389 Personen (54,9 Prozent der Empfänger/-innen) hatten die Altersgrenze erreicht oder überschritten und erhielten somit Grundsicherung im Alter. Ihr Durchschnittsalter lag bei 74,4 Jahren. Personen, die vor dem Jahr 1947 geboren sind, erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren.

 

Für Personen, die 1947 oder später geboren wurden, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2019 lag diese Altersgrenze bei 65 Jahren und acht Monaten. 127 904 Menschen (45,1 Prozent der Empfänger) waren mindestens 18 Jahre alt und hatten die Altersgrenze noch nicht erreicht; sie erhielten Leistungen der Grundsicherung aufgrund ihrer dauerhaften, vollen Erwerbsminderung. Die Leistungsempfänger waren im Schnitt 46,8 Jahre alt. 52,6 Prozent (149 049) aller Leistungsbezieher waren Frauen. Bei den Menschen oberhalb der Altersgrenze war der Frauenanteil mit 59,2 Prozent (91 946) höher als bei denen unterhalb der Altersgrenze (44,6 Prozent bei 57 103 Frauen).

 

59 683 (21,1 Prozent) Hilfeempfänger/-innen hatten eine ausländische Staatsbürgerschaft. Die häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten waren die türkische und ukrainische (4,9 Prozent bzw. 2,1 Prozent aller Leistungsberechtigten). 43 512 Personen – also rund jeder sechste Empfänger – waren in stationären Einrichtungen (zum Beispiel in Pflege- oder Altenheimen) untergebracht; 84,6 Prozent (239 781 Personen) lebten außerhalb solcher Einrichtungen. Wie die Statistiker weiter mitteilen, hat sich der durchschnittliche Nettobedarf pro Person im Jahr 2019 um 2,0 Prozent auf 514 Euro (2018: 504 Euro) erhöht. Der Nettobedarf ergibt sich aus der Summe aller regelmäßig anerkannten Bedarfe abzüglich des angerechneten Einkommens. (IT.NRW).