Für die Rats- und Fachausschusssitzungen gelten ab sofort neue Regelungen zum Infektionsschutz: Nach einem am 24. August erschienenen Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern die sogenannte 3G-Regel auch für die Sitzungen kommunaler Gremien.

 

„Geimpft, genesen oder getestet“ gilt für Gremienmitglieder, Gäste und Zuhörer.

 

Der Inzidenzwert im Kreis Lippe liegt über 35 und damit gilt ab sofort für Rats- und Ausschussmitglieder ebenso wie für Gäste und Zuhörer „geimpft, genesen oder getestet“ als Voraussetzung für die Teilnahme an den Rats- und Fachausschusssitzungen der Stadt Blomberg.

 

Für Nichtgeimpfte, nicht vollständig Geimpfte und Nichtgenesene gilt damit für die Teilnahme an den Sitzungen eine Testpflicht. Anerkannt wird das bescheinigte Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests.

 

Die Stadtverwaltung bittet alle Teilnehmenden, die entsprechenden Nachweise beim Zutritt zu den Gremiensitzungen vorzulegen. Für die Überprüfung der Identität ist außerdem ein Lichtbildausweis erforderlich. Falls der Nachweis nicht erbracht werden kann, ist eine Teilnahme ausgeschlossen.