Ende 2022 erhielten in Nordrhein-Westfalen 72 655 Personen Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger damit um 11,5 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor (2021: 82 100).

 

60 665 Personen erhielten am Jahresende 2022 in Nordrhein-Westfalen Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung wie beispielsweise einem Pflegeheim. Das waren 14,0 Prozent weniger als Ende 2021. Wesentlicher Grund für diesen Rückgang war der Anfang 2022 eingeführte Leistungszuschlag der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf in vollstationärer Pflege.

 

Der Zuschlag steigt mit der Dauer der vollstationären Pflege (§43c SGB XI) und reduziert den von den Pflegebedürftigen zu entrichtenden Eigenanteil umso mehr, je länger die vollstationäre Pflege andauert. Bei den älteren Personen (65 Jahre und älter) mit Leistungsbezug in Einrichtungen war der Rückgang mit 15,2 Prozent deutlicher als bei den Jüngeren im Alter von unter 65 Jahren (−5,6 Prozent). Das Durchschnittsalter der Personen mit Leistungsbezug in Einrichtungen lag Ende 2022 bei 79,5 Jahren (31.12.2021: 80,3 Jahre).

 

Die Zahl der Personen, die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bezogen haben, lag Ende 2022 bei 11 995 Personen; das waren 3,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Mit durchschnittlich 72,1 Jahren (31.12.2021: 73,0 Jahre) war dieser Personenkreis jünger als die Personen mit Leistungsbezug in Einrichtungen. Die am häufigsten gewährte Hilfeart außerhalb von Einrichtungen war das Pflegegeld für die häusliche Betreuung und Pflege z. B. durch Angehörige, das 6 490 Pflegebedürftige erhielten. An zweiter Stelle folgte die häusliche Pflegehilfe als Pflegesachleistung z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst, die für 5 695 Personen gewährt wurde. Beide Leistungsarten können auch kombiniert werden.

 

Insgesamt bezogen mehr Empfängerinnen als Empfänger Hilfe zur Pflege: Der Anteil weiblicher Personen lag Ende 2022 bei 66,9 Prozent (31.12.2021: 68,0 Prozent). Bei den älteren Personen (65 Jahre und älter) mit Leistungsbezug lag der Frauenanteil bei 71,4 Prozent, bei den Jüngeren im Alter von unter 65 Jahren bezogen dagegen mehr Empfänger als Empfängerinnen Hilfe zur Pflege (Anteil männlicher Personen: 57,0 Prozent).

 

Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, wenn der notwendige und angemessene Pflegebedarf nicht bzw. nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt ist und die bzw. der Pflegebedürftige sowie seine unterhaltspflichtigen Angehörigen nicht über genügend Eigenmittel verfügen, um die verbleibenden Kosten zu tragen. Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass seit dem Berichtsjahr 2020 die Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII aus Datenschutzgründen auf ein Vielfaches von fünf gerundet werden. (IT.NRW)