Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SCP07 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Fehlverhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 720 Euro belegt. Die Vorkommnisse rühren aus dem Zweitliga-Spiel beim Hamburger SV am 2. April 2022.

 

In der zweiten Spielminute zündeten bislang noch nicht ermittelte Täter im Gastbereich einen pyrotechnischen Gegenstand, was zu der genannten Strafe führte. Der SCP07 distanziert sich in aller Deutlichkeit vom unerlaubten Abbrennen von Pyrotechnik. Gleichzeitig bittet der Verein um Mithilfe bei der Identifizierung der Verursacher, die in Regress genommen werden können und sollen.