Im Jahr 2019 erhielten in Nordrhein-Westfalen 8 009 Studierende ein Deutschlandstipendium nach dem Stipendium-Programm-Gesetz. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2,2 Prozent mehr Studierende als ein Jahr zuvor (2018: 7 835 Studierende). An den Universitäten stieg die Zahl der Mittelempfänger um 3,4 Prozent auf 4 868 Studierende. Mit 61 Prozent bilden die Universitätsstudierenden den größten Anteil unter den Stipendiaten. Weitere 2 804 Mittelempfänger besuchten eine Fachhochschule, das waren 0,25 Prozent weniger als im Jahr zuvor.

 

An den Theologischen Hochschulen und den Kunsthochschulen erhielten insgesamt 337 Studierende entsprechende Leistungen, das waren 6,3 Prozent mehr als 2018. Die Hochschulen erhielten im Jahr 2019 von 1 886 privaten Mittelgebern insgesamt 8,63 Millionen Euro; 2018 waren es 1 817 private Förderer mit 8,31 Millionen Euro gewesen. 3 108 Geförderte studierten ein Fach aus der Fächergruppe der Ingenieurswissenschaften; mit 38,8 Prozent stellten sie den größten Anteil an allen Stipendiaten. 2 476 Geförderte (30,9 Prozent) waren in ein Fach der Fächergruppe der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften eingeschrieben. Einen Studiengang der Mathematik und Naturwissenschaften belegten 907 (11,3 Prozent) der Mittelempfänger.

 

Weitere 518 (6,5 Prozent) der Stipendiaten waren in einem Studiengang der Geisteswissenschaften und 478 (6,0 Prozent) der Geförderten in den Studiengängen der Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften eingeschrieben. Auf die Fächergruppen der Kunst/Kunstwissenschaft, Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin sowie Sport entfielen insgesamt 522 und damit 6,5 Prozent der Mittelempfänger. Von den 74 nordrhein-westfälischen Hochschulen nahmen 55 an diesem Förderprogramm teil. Die vier Verwaltungsfachhochschulen des Landes NRW wurden hier nicht berücksichtigt, da sie von der Teilnahme am Deutschlandstipendium ausgeschlossen sind.

 

Das Deutschlandstipendium wurde im Jahr 2011 zur Unterstützung von Studierenden und Studienanfängern eingeführt, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Auch gesellschaftliches Engagement und persönliche Umstände zählen zu den Förderkriterien. Das einkommensunabhängige Fördergeld in Höhe von monatlich 300 Euro wird je zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln vom Bund und von privaten Förderern getragen. Die Hochschulen sind dafür zuständig, die privaten Mittel einzuwerben. (IT.NRW).