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Im Jahr 2022 haben in Nordrhein-Westfalen 28 086 Menschen Blindengeld erhalten; das waren 3,0 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2021: 28 947). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Tags des weißen Stocks am 15. Oktober 2023 mitteilt, waren 58,2 Prozent der Personen mit Bezug von Blindengeld weiblich.

 

Nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) haben blinde Menschen in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf Blindengeld. Außerdem regelt das Gesetz, dass Menschen mit massiv herabgesetztem Seh- oder Hörvermögen einen finanziellen Ausgleich der durch diese Behinderungen bedingten Mehrausgaben beantragen können. Im Jahr 2022 erhielten insgesamt 49 445 Menschen Hilfen für Blinde und Gehörlose; das waren 2,3 Prozent weniger als 2021.

 

Hilfen für hochgradig Sehbehinderte bezogen im vergangenen Jahr 8 856 Menschen (−4,9 Prozent gegenüber 2021). Auch hier war mit 64,4 Prozent die Mehrheit weiblich. Bei den Personen mit Bezug von Hilfen für Gehörlose waren dagegen männliche Empfänger (51,5 Prozent) in der Überzahl. 2022 erhielten insgesamt 12 994 Personen diese Leistung (+0,5 Prozent gegenüber 2021).

 

Die Nettoausgaben für Hilfen für Blinde und Gehörlose lagen 2022 insgesamt bei 156,3 Millionen Euro (−2,2 gegenüber 2021). Der größte Teil (87,9 Prozent) der Nettoausgaben entfiel mit 137,4 Millionen auf das Blindengeld, 4,6 Prozent auf die Hilfen für hochgradig Sehbehinderte (7,2 Millionen Euro) und 7,5 Prozent auf die Hilfen von Gehörlosen (11,7 Millionen Euro). Das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose in Nordrhein-Westfalen löste 1997 das Landesblindengeldgesetz ab. Die Leistungen werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. (IT.NRW)