Winterreifen sollte man aufziehen „von O(ktober) bis O(stern)“ – diese Faustregel haben wohl alle Autofahrenden schon mal gehört. Sie stimmt aber nur bedingt, denn auch davor und danach kann es zu winterlichen Straßenverhältnissen kommen, insbesondere in höheren Lagen. Ebenso gibt es Regionen in Deutschland, die ganzjährig von Minusgraden, Eis und Schnee verschont bleiben. Der ADAC gibt Tipps, wie man passend bereift durch den Winter kommt:
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative (§ 2 (3a) StVO). Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen fahren darf. Der Verstoß wird für den Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet, werden andere behindert, kostet er 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt, wenn er Fahrten unter winterlichen Bedingungen zugelassen oder sogar angeordnet hat.
Ganzjahresreifen gelten im rechtlichen Sinne als Winterreifen, wenn sie das amtliche „Alpine“-Symbol (Schneeflocke im dreigezackten Berg) tragen. Die alte M+S-Kennzeichnung, die bislang für Winter- und Ganzjahresreifen stand, wird noch bis Ende September 2024 anerkannt. Grundsätzlich sollte man sich jedoch darüber im Klaren sein, dass Ganzjahresreifen als Kompromiss unter extremen Witterungsbedingungen nicht an die Leistungen eines klassischen Winterreifens heranreichen. Obwohl gesetzlich nur eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern für Pkw-Reifen gilt, empfiehlt der ADAC aus Sicherheitsgründen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern für Winter- und Ganzjahresreifen.
Übrigens: In einigen europäischen Ländern wie z.B. Österreich gilt ein Winterreifen mit Profiltiefe unter 4 Millimetern als Sommerreifen und darf auf manchen Strecken im Winter nicht mehr gefahren werden. Hier gibt es weitere Informationen zu Winterreifenpflicht sowie Winterreifentest.
Pressemeldung: ADAC