Anträge können ab dem 1. Dezember bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Lippe gestellt werden.
Auf die Jägerinnen und Jäger im Kreis Lippe kommt mit dem Jahreswechsel eine kleine aber wichtige Änderung zu. Dies betrifft das Ausstellen der Jagdscheine. Bislang wurden diese auch im Bürger-Service im Kreishaus in Detmold erteilt. Aus organisatorischen Gründen nimmt dies ab dem 1. Januar 2024 komplett die untere Jagdbehörde des Kreises Lippe in die Hand – und die hat ihren Standort nicht im Kreishaus, sondern im Verwaltungsgebäude im Braunenbrucher Weg 18 in Detmold (nahe Arbeitsagentur/Jobcenter).
Die Antragsunterlagen können weiterhin per Mail, per Post oder persönlich eingereicht/eingeworfen werden. Dies ist auch im Kreishaus/Bürger-Service nach wie vor möglich, allerdings werden die Dokumente anschließend zur weiteren Bearbeitung an die untere Jagdbehörde weitergeleitet. Mit dem Jahreswechsel werden auch nur noch dort die verlängerten Jagdscheine ausgehändigt bzw. von dort aus versandt. Rund 800 Jagdscheine werden jährlich im Kreis Lippe erteilt. Die Einhaltung der Fristen ist dabei besonders für die Jäger und Jägerinnen wichtig, die ein Revier gepachtet haben. Denn: Wird der Jagdschein nicht fristgerecht verlängert, erlischt kraft Gesetz das Pachtverhältnis. Anträge können bereits ab dem 1. Dezember 2023 gestellt werden.
Bei Fragen ist die untere Jagdbehörde unter Tel. 05231 62-1443 und 62-1444 sowie über per E-Mail an jagdscheinantrag@kreis-lippe.de zu erreichen. Alle Informationen zum Verfahrensablauf sowie das Antragsformular sind auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung (www.kreis-lippe.de) zu finden (Stichwortsuche „Jagdschein“).