Die Zahl der Erwerbstätigen hat in Nordrhein-Westfalen im Jahresdurchschnitt 2023 mit rund 9,78 Millionen einen neuen historischen Höchststand erreicht. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Berechnungen mitteilt, waren damit 48 800 Personen (+0,5 Prozent) mehr erwerbstätig als 2022. Gegenüber dem Beginn der Erwerbstätigenrechnung im Jahr 1991 war dies ein Anstieg von 1,7 Millionen Personen bzw. 21,1 Prozent. Deutschlandweit stieg die Zahl der Erwerbstätigen um 0,7 Prozent (+333 000) auf 45,93 Millionen. Auch bundesweit erreichte die Zahl der Erwerbstätigen damit einen neuen historischen Höchststand.

 

Nach Wirtschaftsbereichen betrachtet, war der größte Zuwachs in Nordrhein-Westfalen erneut im DIENSTLEISTUNGSBEREICH zu verzeichnen: Die Zahl der Erwerbstätigen stieg hier gegenüber 2022 um 45 700 auf 7,59 Millionen (+0,6 Prozent). Im Bereich „HANDEL, VERKEHR, GASTGEWERBE, INFORMATION UND KOMMUNIKATION” wurde mit 24 000 ein Zuwachs von +1,0 Prozent erreicht. Hier konnten die Rückgänge der Jahre 2020 und 2021 vollständig kompensiert werden: Mit 2,52 Millionen Erwerbstätigen wurde der Höchststand aus dem Jahr 2019 um 16 400 gesteigert. Im Bereich „ÖFFENTLICHE UND SONSTIGE DIENSTLEISTER, ERZIEHUNG, GESUNDHEIT” wurden seit 20 Jahren kontinuierlich Zuwächse verzeichnet.

 

Im Jahr 2023 stieg die Zahl der Erwerbstätigen hier gegenüber dem Vorjahr um 22 300 auf 3,34 Millionen (+0,7 Prozent). Im PRODUZIERENDEN GEWERBE wurden mit 2,11 Millionen 3 800 mehr Erwerbstätige ermittelt als 2022. Im BAUGEWERBE, das auch dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnen ist, wurde mit +1,1 der höchste prozentuale Zuwachs (+5 200) erreicht. Eine halbe Million Erwerbstätige arbeiteten 2023 im Bereich Baugewerbe.

 

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder” zum Berechnungsstand Januar 2024 (s. auch im Statistikportal https://www.statistikportal.de/de/etr), dem auch IT.NRW angehört. Die Angabe der Erwerbstätigkeit erfolgt als Jahresdurchschnitt am Arbeitsort (Inlandskonzept), d. h. die Angaben beziehen sich auf Erwerbstätige, die im Berichtsjahr – unabhängig von ihrem Wohnort – ihren Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen hatten. In die Erwerbstätigenrechnung einbezogen sind – neben den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten – auch Beamte, marginal Beschäftigte sowie Selbstständige und mithelfende Familienangehörige. (IT.NRW)