Die Zahl der Personen, die im Jahr 2022 wegen Straftaten zum Nachteil von Kindern unter 14 Jahren rechtskräftig verurteilt wurden, ist im Vergleich zum Jahr 2021 um 9,7 Prozent zurückgegangen. Die Zahl der Opfer sank um 11,7 Prozent. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des heutigen Tages der Kriminalitätsopfer mitteilt, verurteilten die Gerichte in NRW 2022 insgesamt 503 Personen wegen Straftaten zum Nachteil von Kindern. Ihnen waren 737 Kinder zum Opfer gefallen. Im Jahr zuvor hatte es 557 Verurteilungen mit 835
betroffenen Kindern gegeben.
Im Zeitraum von 2013 bis zum Jahr 2022 gab es im Jahr 2018 mit 424 Personen die niedrigste Zahl an Verurteilungen in NRW. Die meisten Personen wurden im Jahr 2013 verurteilt (564 Verurteilungen), der zweithöchste Wert wurde im Jahr 2021 mit 557 Verurteilungen erreicht. Im gesamten Zeitraum ist die Zahl der verurteilten Männer deutlich höher als die Zahl der verurteilten Frauen. Im Jahr 2022 wurden 28 Frauen und 475 Männer aufgrund von Straftaten zum Nachteil von Kindern unter 14 Jahren verurteilt.
Veränderungen beim Alter der Verurteilten
Eine Veränderung ist im Zehnjahresvergleich beim Alter der Verurteilten erkennbar: Der Anteil der Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre), die wegen Straftaten zum Nachteil von Kindern verurteilt wurden, sank von 34,2 Prozent im Jahr 2013 auf 22,5 Prozent im Jahr 2022. Damit waren 2022 mehr als drei von vier Verurteilten Erwachsene im Alter von über 21 Jahren.
668 Kinder von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung betroffen
2022 waren im Mittel 1,5 Kinder von den Straftaten einer rechtskräftig verurteilten Person betroffen, die Höchstzahl lag bei neun Kindern. Insgesamt waren 668 Kinder von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung betroffen. 64 Kinder unter 14 Jahren waren von Delikten wie Körperverletzung betroffen.
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Opferzahlen im Jahresvergleich aus methodischen Gründen nur bedingt miteinander vergleichbar sind. Bis zum Berichtsjahr 2020 wurde nur eine Untergrenze der betroffenen Kinder ermittelt. Seit dem Berichtsjahr 2021 liegen exakte Angaben zu den Opfern vor. Zu welchem Zeitpunkt sich eine Tat ereignet hat, lässt sich aus den vorliegenden statistischen Daten nicht ermitteln, da Tatzeitpunkt und der Zeitpunkt der rechtskräftigen Verurteilung nicht unbedingt im gleichen Jahr stattfanden.
Die betrachteten Delikte, bei denen Kinder die Opfer waren, umfassen Straftaten wegen Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht (StGB § 171), gegen die sexuelle Selbstbestimmung (StGB §§ 176 bis 178), gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit (StGB §§ 211 bis 227) sowie gegen die persönliche Freiheit (StGB §§ 235 bis 239). (IT.NRW)