Mehr als die Hälfte der Grundschülerinnen und Grundschüler in Nordrhein-Westfalen haben im Schuljahr 2023/24 ein Angebot des offenen oder gebundenen Ganztags an Schulen besucht. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg dieser Anteil in den letzten Jahren stetig an. Hatten 38,5 Prozent aller Grundschüler(innen) im Schuljahr 2013/14 am offenen oder gebundenen Ganztag teilgenommen, so waren es 52,7 Prozent im Schuljahr 2023/24.

 

Die größten Anteile an Ganztagsschülerinnen und -schülern an Schulen gibt es in Köln, Leverkusen und Oberhausen

Auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte gab es Unterschiede bei den Anteilen der Ganztagsschülerinnen und -schüler an Grundschulen. In Köln war der Anteil mit 82,6 Prozent NRW-weit am höchsten, gefolgt von Leverkusen mit 79,6 Prozent und Oberhausen mit 78,9 Prozent. Am niedrigsten war der Anteil in den Kreisen Olpe (31,6 Prozent), Borken (31,7 Prozent), Siegen-Wittgenstein (31,9 Prozent) und dem Hochsauerlandkreis (31,9 Prozent). Im Schuljahr 2023/24 lag in insgesamt zehn Kreisen und kreisfreien Städten der Anteil der Grundschüler(innen) in der Ganztagsbetreuung weiterhin unter dem Landesdurchschnitt des Schuljahres 2013/14 (damals: 38,5 Prozent).

 

Mehrheit besucht ein Angebot des offenen Ganztags

Insgesamt nahmen 372 930 Grundschüler(innen) im Schuljahr 2023/24 ein Angebot des schulischen Ganztagesbetriebs wahr. Die überwiegende Mehrheit von ihnen (369 225) besuchte ein Angebot des offenen Ganztags. In einer offenen Ganztagsschule nimmt ein Teil der Schülerinnen und Schüler der Schule an den außerunterrichtlichen Angeboten teil. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten. Lediglich 3 705 Kinder waren im Schuljahr 2023/24 im gebundenen Ganztagesbetrieb. In einer gebundenen Ganztagsschule nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Schule verpflichtend an den Ganztagsangeboten teil.

 

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass sich die Betrachtung lediglich auf die Ganztagsbetreuung in Grundschulen bezieht (ohne Übermittagsbetreuung/Schule von acht bis eins). Andere Ganztagsangebote sind hier nicht enthalten. Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) regelt ab dem Jahr 2026 die stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Der Anspruch soll sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Aus Datenschutzgründen wurden alle Schülerzahlen ab dem Schuljahr 2019/20 auf ein Vielfaches von fünf gerundet ausgewiesen. (IT.NRW)