Im nordrhein-westfälischen Handwerk waren im Jahr 2022 bei 110 200 Handwerksunternehmen rund 1,13 Millionen Personen tätig; der Umsatz belief sich auf 152,7 Milliarden Euro. Die Zahl der Beschäftigten war um 0,9 Prozent niedriger – der Jahresumsatz aber um 9,6 Prozent höher als im Jahr 2021. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand von Ergebnissen der jüngsten Handwerkszählung mitteilt, gehörten 39,5 Prozent der Handwerksunternehmen im Jahr 2022 zum Ausbaugewerbe. Sie beschäftigten 321 300 Personen.

 

Die zweitgrößte Gewerbegruppe umfasst Handwerksunternehmen für den privaten Bedarf

Die zweitgrößte Gewerbegruppe in NRW umfasste 20 900 Handwerksunternehmen für den privaten Bedarf (83 500 tätige Personen). Hierzu gehören u. a. Friseure, Schornsteinfeger und Bogenmacher. 2 800 Bäcker, Fleischer, Konditoren, Müller, Weinküfer, Brauer und Mälzer zählte das Statistische Landesamt in der kleinsten Gewerbegruppe – dem Lebensmittelgewerbe. 2,5 Prozent aller nordrhein-westfälischen Handwerksunternehmen (mit 98 500 Beschäftigten) gehörten dieser Gewerbegruppe an.

 

Das Ausbaugewerbe bildet die umsatzstärkste Gewerbegruppe in NRW

Das Ausbaugewerbe war auch die umsatzstärkste Gewerbegruppe in Nordrhein-Westfalen; hier wurde im Jahr 2022 mit 44,1 Milliarden Euro fast ein Drittel des Umsatzes aller Handwerksunternehmen des Landes erzielt. Auf die Handwerksunternehmen des Gesundheitsgewerbes entfielen dagegen mit 4,2 Milliarden Euro lediglich 2,7 Prozent aller Handwerksumsätze.

 

In Köln gibt es die meisten Handwerksunternehmen – in Bottrop die wenigsten

Die meisten Handwerksunternehmen gibt es in der größten Stadt in NRW: In Köln gibt es 5 632 Handwerksunternehmen in denen 68 000 Beschäftigte tätig sind. Bottrop hat unter den Kreisen und kreisfreien Städten mit 660 die wenigsten Handwerksunternehmen, wohingegen in Remscheid mit 6 100 tätigen Personen im Handwerk die niedrigste Beschäftigtenzahl im Handwerk ermittelt wurde.

 

Die Ergebnisse der Handwerkszählung beruhen auf einer registergestützten Auswertung von Verwaltungsdaten. Nicht berücksichtigt wurden hier Kleinstbetriebe, die im Jahr 2022 weder steuerbare Umsätze noch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte angegeben hatten. Aufgrund der Änderung der Handwerksordnung im Februar 2020 und den damit einhergehenden Änderungen in den Gewerbegruppen ist ein Vergleich mit den Ergebnissen früherer Jahre nur eingeschränkt möglich. (IT.NRW)