Das Wasserschutzgebiet „Schlangen“ soll neu ausgewiesen werden. Der Grund: Bei der Überprüfung des bestehenden Wasserschutzgebietes haben sich neue Erkenntnisse in Hinblick auf die Abgrenzung des Schutzgebietes ergeben. Zuständig für das Vorhaben ist die untere Wasserbehörde des Kreises Lippe. Bis zum 6. Dezember liegen die Pläne aus. Bereits seit November 1976 existiert ein Wasserschutzgebiet, dass sich über Teile der Gemeinde Schlangen sowie der Städte Horn-Bad Meinberg und Detmold erstreckt. Ein beauftragter Gutachter hat bei einer Überprüfung festgestellt, dass es bei einer Neuausweisung Abweichungen bei den Flächen geben wird. Das bedeutet, einige Areale werden aus dem Schutzgebiet herausfallen, andere in das Wasserschutzgebiet aufgenommen.
Bei der Neufestsetzung ist der Schutz der öffentlichen Wasserversorgung ausschlaggebend. Damit dieser Schutz bei der Wassergewinnung sowie eine ausreichende Grundwassermenge und –qualität gewährleistet langfristig werden können, sollen über eine neu zu beschließende Wasserschutzgebietsverordnung verschiedene Einschränkungen und Verbote für das Einzugsgebiet erlassen werden. Die Öffentlichkeit darf sich an dem Verfahren beteiligen. Deshalb ist der Entwurf der Verordnung samt Anlagen in der Gemeinde Schlangen sowie den Städten Detmold und Horn-Bad Meinberg ausgelegt. Von Donnerstag, 7. November, bis Freitag, 6. Dezember, haben Bürgerinnen und Bürger Zeit, sich die Unterlagen anzusehen. Zusätzlich sind diese auf den Internetseiten der betreffenden Kommunen sowie des Kreises Lippe eingestellt und können digital abgerufen werden.
Wer Einwände gegen die beabsichtigte Neuausweisung hat, kann ab dem Auslegungszeitraum bis Freitag, 20. Dezember, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen das Vorhaben bei den drei Kommunen und dem Kreis Lippe erheben. Bei einem möglichen Erörterungstermin werden die Stellungnahmen und Einwendungen erörtert. Die untere Wasserbehörde des Kreises Lippe prüft diese in jedem Fall und berücksichtigt sie gegebenenfalls bei der Überarbeitung der Wasserschutzgebietsverordnung. Weitere Informationen zum Verfahren gibt es auch im Kreisblatt vom 6. November und auf den Internetseiten der beteiligten Kommunen.