ADAC gibt Tipps für sicheren Transport / 60 Euro Bußgeld drohen.
Der Weihnachtsbaum gehört für viele zum Fest dazu – doch der Weg vom Händler nach Hause birgt Gefahren, wenn der Baum nicht ordnungsgemäß gesichert wird.
Beim Transport auf dem Autodach sollte zunächst eine Decke unter den Baum gelegt werden, um den Lack zu schützen. Der Stamm sollte stets nach vorne zeigen, da dies den Schwerpunkt günstig verlagert und eine sichere Befestigung erleichtert. Anschließend werden Baum und Decke mit Spanngurten gesichert, wobei ein Gurt den Stamm fest umschließen sollte. Gummizüge sind nicht geeignet, da sie den Baum nicht ausreichend fixieren. Wichtig ist auch, dass der Baum die Sicht des Fahrers nicht behindert.
Auch im Auto kann der Weihnachtsbaum sicher transportiert werden. Dazu sollten die Rücksitze umgeklappt werden, so dass der Baum mit dem Stamm nach vorne ins Auto gelegt werden kann. Idealerweise wird der Stamm an die Rückenlehne des Beifahrersitzes angelehnt und zusätzlich mit Spanngurten an den Zurrpunkten oder anderen geeigneten Punkten im Fahrzeug gesichert. Ein Holzbrett, das an den Rücksitz gelehnt wird, kann die Kräfte bei einer Notbremsung oder einem Unfall gleichmäßig verteilen und die Lehne schützen.
Wer den Baum mit dem Fahrrad transportiert, verwendet am besten ein Lastenfahrrad oder einen stabilen Fahrradanhänger. Der Baum muss längs liegen und darf seitlich nicht mehr als 40 Zentimeter überstehen. Auch hier ist es wichtig, die Ladung sorgfältig mit Spanngurten zu sichern, damit nichts verrutschen kann.
Schlecht gesicherte Weihnachtsbäume können bei einem Unfall zu gefährlichen Geschossen werden. Bei einem Crashtest des ADAC mit 50 km/h löste sich ein 32 Kilogramm schwerer Baum vom Dachträger und flog unkontrolliert über die Motorhaube. Die Folgen eines solchen Unfalls können neben erheblichen Schäden am Fahrzeug auch schwere Verletzungen sein.
Neben dem Sicherheitsrisiko drohen auch Bußgelder. Wer seine Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, muss mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ragt der Baum mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck hinaus, ist eine Kennzeichnung mit roter Fahne vorgeschrieben. Bei Dunkelheit muss zusätzlich eine rote Leuchte angebracht werden. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Weitere Informationen finden Sie auf www.adac.de.
Pressmeldung: ADAC