HauptausschussDem Erwerb von Geschäftsanteilen an der OWL Verkehr GmbH durch die KVG Lippe mbH, stimmte der Hauptausschuss einstimmig zu und folgte damit dem verwaltungsseitig formulierten Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadt Blomberg stimmt dem Erwerb von Geschäftsanteilen durch die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe mbH (KVG) in Höhe von 10.988,00 € an der OWL Verkehr GmbH sowie dem angefügten Gesellschaftsvertrag und dem Konsortialvertrag zu

 

2. Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Detmold

 

In der Begründung ist zu lesen: Die KVG Lippe verfolgt seit rund einem Jahr das Ziel, im Umfang der auf die ausgeschriebenen Linienbündel entfallenden Erlösanteile/ Betriebsleistungen Gesellschaftsanteile an der OWL Verkehr GmbH zu erwerben. Im Aufsichtsrat ist über den Fortgang der Verhandlungen jeweils detailliert berichtet worden. Auf der Basis eines Eckpunktepapiers und verschiedener Feststellungen hat der von der KVG Lippe, der Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft mbH (mhv) sowie des Verkehrsverbundes Ostwestfalen-Lippe (VV-OWL) gemeinsam beauftragte Anwalt der Kanzlei BRANDI, Paderborn, den von der OWL Verkehr vorgelegten Vertragsentwurf über mehrere Verhandlungsrunden angepasst. Insofern sind nun die Forderungen des Eckpunkte-Papiers umgesetzt und Bedenken und Anregungen der Geschäftsleitungen der Aufgabenträgerorganisationen KVG Lippe, mhv und VV-OWL in den Vertragsentwurf eingeflossen.

 

Mit der Übernahme von Gesellschaftsanteilen erhält die KVG Lippe Stimmrechte in der OWL Verkehr, die der derzeitigen Erlösverantwortung und den erbrachten Betriebsleistungen der ausgeschriebenen Linienbündel entsprechen. Damit kann die KVG Lippe auf Beschlüsse z.B. zum Tarif oder zum Wirtschaftsplan, Einfluss nehmen und diese erstmals direkt mit beschließen. Es ist bei der OWL Verkehr keine Erhöhung des Stammkapitals vorgesehen und insofern übernimmt die KVG Geschäftsanteile von denjenigen Verkehrsunternehmen, die die Leistungen in den ausgeschriebenen Linienbündeln erbringen, bis auf 1,00 €. Damit können diese Unternehmen ebenfalls Gesellschafter der OWL Verkehr bleiben.

 

Dies ist u. a. deswegen wichtig, weil damit der bisherige Weg der Finanzierung der OWL Verkehr unverändert bleiben kann, also auch weiterhin in gleichem Umfang über die Linienbündel erfolgt. Gegenüber der heutigen Situation hinausgehende Finanzierungsverpflichtungen ergeben sich nicht. Zur Finanzierung wird ein Konsortialvertrag abgeschlossen. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der KVG Lippe mbH haben am 16.03.2016 den Beschlussvorschlag 01/2016 „Erwerb von Geschäftsanteilen der OWL Verkehr“ einstimmig beschlossen. Das gem. § 53 Abs. 1 Kreisordnung NW i.V.m. §§ 108 Abs. 6 und 115 Gemeindeordnung NW vorgesehene Verfahren (Anzeigepflicht der kommunalen Gesellschafter bei der Bezirksregierung) wird gebündelt für alle Gesellschafter in Gang gesetzt. Zusätzlich hat die Geschäftsführung der KVG in der lippischen HVB-Konferenz bereits über die Notwendigkeit der Beteiligung informiert. Sofern von der Aufsichtsbehörde noch redaktionelle Änderungen vorgeschlagen werden sollte, gelten diese grundsätzlich als genehmigt.

 

Im laufenden Dialog und in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht wurde an die KVG herangetragen, dass eine aktuelle Marktanalyse gemäß § 107 GO NRW samt Branchendialog erforderlich ist, die den Räten mit der Beschlussfassung vorzulegen ist. Die Marktanalyse wurde gemeinsam von OWL Verkehr, der Kommunalen Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG Lippe), der Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft mbH (MHV) und schließlich als Federführer dem Nahverkehrsverbund Westfalen-Lippe (NWL) erstellt und dem Branchendialog zugeführt. Beteiligt wurden im Branchendialog die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld, die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) der Bezirke Bielefeld/Paderborn und Herford-Minden-Lippe. Der Branchendialog hat im Ergebnis ergeben, dass keine Bedenken gegen eine Beteiligung der KVG Lippe mbH an der OWL Verkehr GmbH bestehen.

 

Hintergrund der Beteiligung ist letztlich ein Mitspracherecht der KVG Lippe mbH wenn es um die Belange der OWL Verkehr GmbH geht.