Bei Bargeld lacht kein Unternehmer mehr! Die Finanzämter prüfen zunehmend hartnäckiger, ob bei Bargeldgeschäften Umsätze verkürzt und somit Steuern hinterzogen werden. Die ehrlichen Unternehmer sehen sich unter Generalverdacht gestellt. Elektronische Registrier- und PC-Kassen sind nur noch zulässig, wenn sie sämtliche Buchungen dauerhaft und leicht überprüfbar abspeichern können. Eine Übergangsfrist zur Nachrüstung alter Kassen läuft bis zum 31.12.2016 ab. Darüber hinaus sollen innerhalb der nächsten drei Jahre alle elektronischen Registrier- und PC-Kassen mit einem zertifizierten Manipulationsschutzsystem ausgestattet werden. So sieht es ein aktuelles Gesetzesvorhaben der Bundesregierung vor. Auf die Unternehmen kommen Kosten zu. Für die Betreiber kleiner Gastronomie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen stellt sich daher die Frage nach einer Rückkehr zur mechanischen oder Schubladenkasse.
Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold bietet eine kostenlose Informationsveranstaltung an. Darin werden die aktuellen und geplanten Anforderungen an EDV-gestützte Kassensysteme sowie die alternativen Aufzeichnungsmöglichkeiten von Bargeldgeschäften erörtert. Die Veranstaltung findet statt am 11. Oktober 2016, um 17:00 Uhr, im Leonardo-da-Vinci-Weg 2 in Detmold. Eine vorherige Anmeldung ist notwendig (hermann@detmold.ihk.de; Telefon. 05231-7601-54).
Pressemeldung IHK Lippe Detmold