Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte meine diesjährige Rede zum Haushalt unter der Überschrift „Sparen weiterhin angesagt“ stellen, nicht aber ohne mich vorher bei Kämmerer Rolf Stodieck und seinem Team für die geleistete Arbeit zu bedanken. Die wichtigste gute Nachricht ist: Der städtische Haushalt 2017 wird so aufgestellt, dass ein Haushaltssicherungskonzept vermieden werden kann. Der Preis dafür ist über die Maßen hoch. Und damit kommen wir gleich zu den schlechten Nachrichten: Nur durch Steuererhöhungen lässt sich der Weg in die Haushaltssicherung vermeiden. Gerne hätten wir auf eine Anhebung der Hebesätze insbesondere der Grundsteuer B verzichtet. Nach Einbringung des Haushaltes sind zu unserem großen Bedauern die Rahmendaten nicht besser, im Gegenteil schlechter geworden. Dabei bilden die steigende Kreisumlage und die des Landschaftsverbandes die markantesten Punkte. Gleichzeitig soll die Liquiditätslücke nicht ungebremst weiter wachsen. Aus unserer Sicht darf nur im äußersten Fall zu dem Mittel der Steuererhöhung gegriffen werden. Dabei ist es für uns nur ein schwacher Trost, dass in anderen lippischen Gemeinden Steuererhöhungen auf der Tagesordnung stehen bzw. schon beschlossen wurden.
Die Handlungsfähigkeit der Kommunen wird fortgesetzt durch die Finanznot stark beeinträchtigt. Ja, es gibt eine Rekordverbundmasse im kommunalen Finanzausgleich des Landes – dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Gleichwohl hält die Schieflage unverändert an. Wobei, ich finde: Der Blick ist nicht nur nach Düsseldorf zu richten. In demselben Jahr in dem die kommunale Seite wieder grundlegende Finanznöte beklagt, lässt sich der Bund erneut für die „schwarze Null“ beim Haushalt 2017 feiern. Warum die Kommunen es nicht schaffen, eine schwarze Null zu schreiben wie der Bund, wird selbst von der Bundesebene nicht primär als Versagen der örtlich Handelnden gesehen, denn es ist hinlänglich bekannt, dass die finanziellen Probleme vor Ort durchweg durch die Sozialausgaben entstehen. Umfang und Tiefe werden durch Bundesgesetze und nicht kommunal normiert.
Besonders ärgerlich: Trotz dieser grundsätzlichen Einsicht folgt das konkrete Handeln nicht dieser Erkenntnis. Bereits 2014 sollten die Kommunen um fünf Milliarden Euro entlastet werden. Nun soll sie erst 2018 kommen. Das Verschieben der Entlastung der Kommunen um jährlich fünf Mrd. Euro bei der Reform der Eingliederungshilfe durch den Bund hat erhebliche Mehrbelastungen für die kommunale Seite nach sich gezogen. Selbst wenn diese Entlastung kommt, führt dies zu keiner Neuordnung des Finanzgefüges, da nach eigenen Berechnungen des Bundes die Sozialausgaben von 2014 bis 2017 um 5,3 Mrd. Euro steigen werden, d. h. man gerade der Zuwachs gegenüber dem heutigen 2014 würde ausgeglichen werden. In der Verlängerung heisst das, dass der derzeitige Stand der Kostenlast ungeschmälert bestehen bleibt. Ganz prinzipiell ist zu fordern, dass der Bund künftig schlicht nach dem Prinzip handelt: „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.“ Es kann nicht weiter akzeptiert werden, dass der Bund fortgesetzt Maßnahmen oder Gesetze beschließt und die Kommunen bezahlen lässt. Für den Bund gilt es ein striktes Konnexitätsprinzip einzuführen, damit die derzeitige Praxis endlich ein Ende findet. Jüngstes Beispiel der unausgegorenen Handlungsweise ist an dem Thema „Unterhaltsvorschuss“ festzumachen.
Uneingeschränkte Gültigkeit hat eine Stellungnahme aus dem Jahr 2014, die ich hier gleich zitiere. Aus 2014 nicht, weil es kein neueres Zitat gäbe, sondern weil es eben noch immer Gültigkeit hat: Der damalige Sprecher der lippischen Bürgermeister stellte übereinstimmend mit dem damaligen Landrat übereinstimmend fest: „Es ist vollkommen klar, dass der Kreis den immensen Soziallastenanstieg nicht kompensieren kann, genauso aber, dass die Kommunen im Rahmen der Umlagefinanzierung längst an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit stoßen. So werden wir auf kommunaler Ebene jetzt vielfach Steuererhöhungen vornehmen müssen, um die bundesgesetzlich beim Kreis angesiedelten Soziallasten über die Umlage überhaupt noch finanzieren zu können. Das muss allen Menschen in Lippe klar sein. In den kommunalen Haushalten sind die Einsparpotenziale erschöpft.“
Unbestritten ist, dass steigende Sozialaufwendungen gleichfalls beim Kreis ankommen. Und auch der Landschaftsverband erhöht seine Umlage gegenüber dem Kreis. Der größte Teil der Erhöhung der Kreisumlage ist auf die angehobene Landschaftsverbandsumlage zurückzuführen. Daran kann man gut sehen, dass alle Belastungen 1:1 an die Kommunen weitergereicht werden. Aufgefangen wird auf dieser Ebene nichts.
In 2017 sehen wir exemplarisch, dass die Kreisumlage so gut wie gar nicht auf die Veränderungen z. B. dem Steueraufkommen reagiert. Trotz des Steuerrückgangs in Blomberg steigt die Umlage im nächsten Jahr. Selbst wenn Blomberg die kompletten Gewerbesteuereinnahmen dem Kreis überlässt, reicht es nicht die Kreisumlage zu bedienen. Weitere drei Millionen Euro sind erforderlich. Noch etwas zum Schmunzeln am Rande: Nachdem in den Jahren zuvor die Blomberger CDU jedes Mal keine Kritik an der Höhe der Kreisumlage aufkommen ließ, hat sie in diesem Jahr die Kreisumlage abgelehnt. Ein Schelm, der dies mit dem Wechsel an der Spitze im Kreishaus in Verbindung bringt.
Ein Kommentar nach der Haushaltseinbringung durch den Kämmerer im September brachte es auf den Punkt: „Ein ´Ja, aber …` gibt es in diesem Falle nicht. Dass daran kein Weg daran vorbeiführt (gemeint sind die Steuererhöhungen), machte Rolf Stodieck nämlich auch gleich deutlich. Bei einer Verweigerung wäre die Konsequenz die Haushaltssicherung. Dann stünde Blomberg unter Aufsicht und Kontrolle des Kreises Lippe – mit unabsehbaren Folgen.“ Soweit das Zitat. Um ein gewisses Maß an Gestaltungsspielraum für die Kommune zu behalten, haben wir uns schweren Herzens und nach intensiver Beratung mit dem Kämmerer entschlossen, dem Vorschlag des Kämmerers, Steuern zu erhöhen, zu folgen.
Interessant ist, wie die Vertreter der anderen Blomberger Parteien im Stadtrat mit der Finanzsituation umgehen. Die CDU macht es sich ganz einfach: Stellt keine Anträge zum Haushalt und lehnt natürlich den Haushalt ab, heisst aber im Klartext keine eigenen Ideen und Vorschläge wie denn die Haushaltssicherung zu vermeiden ist. Die FBvB versuchte sich derweil als Taschenspieler. Zunächst wurde die Gewerbesteuereinnahmeerwartung einfach heraufgesetzt, um die Steuererhöhungen bei den Grundsteuern A und B zu umgehen, musste sich die FBvB im Hauptausschuss vom Kämmerer vorrechnen lassen, dass eine solche Einnahmefestsetzung bei der Gewerbesteuer zu einem Steuersatz von 502% führt. Daraufhin zog die FBvB den Antrag zurück. Andere geeignete Vorschläge wurden nicht gemacht, so dass auch hier der Weg unweigerlich in die Haushaltssicherung führen würde. Beide würden die Stadt mit ihren Voten in eine noch tiefere finanzpolitische Krise stürzen. Das von der CDU immer wieder angepriesene Haushaltssicherungskonzept löst kein einziges Problem und warum auf ein Haushaltssicherungskonzept warten, wenn man geeignete Konsolidierungsmaßnahmen kennt? In dieser Frage ist vollumfänglich dem Kämmerer zuzustimmen, der bei der Haushaltseinbringung zum Haushaltssicherungskonzept ausführte: „Um die Probleme des Haushaltsplanes zu lösen, wird auch immer wieder einmal die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) in die Diskussion gebracht. Dies stellt aber keinesfalls eine Lösung der Finanzprobleme dar. Alle erforderlichen Maßnahmen, von Ausgabeeinsparungen bis Einnahmeerhöhungen, die jetzt die Politik noch freiwillig umsetzen kann, würden in einem HSK in gleichem Umfang vollzogen werden müssen, allerdings dann unter Aufsicht und Kontrolle der Kommunalaufsicht. Die wenigen verbleibenden Freiräume bei der Haushaltsplangestaltung wären dann endgültig nicht mehr vorhanden.“
Die solide Sparpolitik der vergangenen Jahre setzt der 2017er Haushalt fort. Berücksichtigt sind nur unabdingbare Sachaufgaben. Die soziale Infrastruktur wird abgesichert. Stadtentwicklung in Zeiten ungünstiger städtischer Kassenlage zu betreiben, erscheint auf den ersten Blick wie eine Quadratur des Kreises. Beim Städtebaulichen Entwicklungskonzept wurden für 2017 weitere Reduzierungen vorgenommen, ohne den positiv beschrittenen Weg zu verlassen. Gleichzeitig zeigt sich immer wieder wie wichtig ist dass wir ein solches Konzept haben. Ich erinnere nur an die jüngsten Maßnahmen, die beiden Abbrüche in der Neuen Torstraße (42 und 110). Weiter erhält der Baubetriebshof eine neue Kehrmaschine, weil die alte nicht mehr zu reparieren war. Für den Breitbandausbau in den Gewerbegebieten sind weitere Mittel eingeplant. Planungskosten für ein Baugebiet in der Kernstadt sind ebenfalls enthalten. Und es ist gelungen, ein fünfjähriges Straßensanierungsprogramm aufzustellen, dessen erster Teil mit diesem Haushalt umgesetzt wird. Nicht vergessen werden sollten, dass noch mal Mittel für die vorbeugende Straßensanierung eingestellt – also Mittel, die dazu dienen die Infrastruktur zu erhalten. Nicht außer Acht bleiben sollen – auch wenn sie nicht direkt zum städtischen Haushalt gehören, die vielen Investitionen, die in den Wirtschaftsplänen der beiden Eigenbetriebe der Abwasserwerke und der Blomberger Immobilien und Grundstücksverwaltung enthalten sind.
Das vom Land NRW aufgelegte Programm „Gute Schule 2020“ hilft ganz wesentlich unser Schulzentrum in den nächsten Jahren für die künftige Nutzung durch Sekundarschule und Gymnasium umzugestalten. Die konkreten Planungen werden in diesem Jahr vorangetrieben.
Fazit:
Für uns heißt das konkret, wir werden unseren Konsolidierungskurs fortsetzen. Wir würden uns darüber freuen, fände dieser Kurs bei anderen verantwortungsvoll handelnden Parteien im Blomberger Stadtrat Unterstützung, wobei nach der im Hauptausschuss am 7. Dezember gezeigten Herangehensweise aller Grund zur Skepsis besteht. Es sieht so aus, als wolle man Konsolidierungsdiskussionen primär für eigene Profilierungszwecke missbrauchen. Unbequeme und unpopuläre Entscheidungen treffen wir mit dem Ziel, die Selbstständigkeit in Bezug auf die Stadtfinanzen zu erhalten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.