Von Januar bis Juni 2018 wurden bei den nordrhein-westfälischen Gewerbeämtern 75 412 Gewerbe angemeldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das 3,8 Prozent weniger Gewerbeanmeldungen als im ersten Halbjahr 2017. Die Zahl der Gewerbeabmeldungen sank im gleichen Zeitraum um 1,5 Prozent auf 70 689. Die meisten Anmeldungen waren Neugründungen (63 097; -3,7 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2017).
Dabei handelte es sich in 14 170 Fällen (-6,7 Prozent) um Betriebsgründungen, bei denen aufgrund der voraussichtlichen Beschäftigtenzahl oder der Rechtsform eine größere wirtschaftliche Substanz vermutet werden kann. Von den sonstigen 48 927 Neugründungen wurden 27 868 (-1,5 Prozent) im Nebenerwerb angemeldet; 21 059 (-4,3 Prozent) Anmeldungen zählten zu den Kleinbetrieben.
Den größten Anteil an der Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen hatte im ersten Halbjahr 2018 der Bereich „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen” mit 18 440 Gewerbeanmeldungen (-5,6 Prozent), gefolgt vom Baugewerbe mit 9 195 Anmeldungen (-8,1 Prozent). Bevorzugte Rechtsform in den ersten sechs Monaten des Jahres 2018 war mit 57 955 Gewerbeanmeldungen (-2,1 Prozent) das Einzelunternehmen. In 10 807 Fällen (-0,3 Prozent) wurde eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung angemeldet.
Darunter befanden sich 2 023 Anmeldungen in der Sonderform einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, bei denen sich Unternehmer bereits mit einem Euro Stammkapital selbstständig machen können. 20 069 Einzelunternehmen (-2,1 Prozent) wurden von Frauen angemeldet; dies entspricht einem Anteil von 34,6 Prozent. Der Anteil neu angemeldeter Einzelunternehmen durch ausländische Staatsangehörige lag bei 28,3 Prozent, dabei waren Gewerbetreibende mit polnischer (23,5 Prozent), türkischer (17,7 Prozent) und rumänischer (11,5 Prozent) Staatsangehörigkeit am häufigsten vertreten.
Bei der Interpretation der Zahlen ist zu beachten, dass Gewerbemeldungen Absichtserklärungen sind. Den Statistikern liegen keine Informationen darüber vor, ob das an- bzw. abgemeldete Gewerbe auch tatsächlich ausgeübt wird bzw. wurde. (IT.NRW).