Endspurt im DSC-Dauerkarten-Rekordrennen! Arminia Bielefeld fehlen noch 50 Saisontickets, um die 9.000er-Marke zu knacken und somit einen neuen Zweitliga-Vereinsrekord aufzustellen. Wer sich bis kommenden Mittwoch, 18. September 2019, noch eine DSC-Dauerkarte sichert – selbstverständlich nach bereits drei gespielten Zweitliga-Heimpartien zu angepassten und günstigeren Konditionen –, der nimmt an einer attraktiven Verlosung teil.
Denn unter allen Dauerkartenkäufern, die jetzt noch dazu beitragen, die 9.000-er Marke zu knacken, verlosen wir eine exklusive Stadionführung mit Arminia-Ex-Profi Oliver Kirch (aktuell Teamchef der U19). Der Gewinner darf mit vier Begleitpersonen durch die SchücoArena auf diese ganz besondere Entdeckungsreise gehen. Unter allen bisherigen Dauerkartenbesitzern der Saison 2019/20 verlosen wir ebenfalls ein weiteres „Du und 4 Kumpels“-Ticket, so dass insgesamt zehn Personen mit Oliver Kirch auf die Tour durch die SchücoArena gehen. Kirch war übrigens noch Arminia-Spieler, als der DSC letztmals mehr als 9.000 Dauerkarten absetzen konnte – in der Bundesliga-Saison 2008/09.
Die DSC-Dauerkarte 2019/20 bringt viele Vorteile wie das exklusive Vorverkaufsrecht im „HAMMER-HERBST“ mit den Heimspielen gegen VfB Stuttgart (FR, 27.09., 18:30 Uhr) und Hamburger SV (MO, 21.10., 20:30 Uhr) sowie der DFB-Pokal-Partie gegen den FC Schalke 04 (DI, 29.10., 20:45 Uhr). Doch dieser VVK-Vorteil endet am kommenden Donnerstag, 19. September, wenn der freie Ticketverkauf für das Heimspiel gegen den HSV startet. DSC-Dauerkarten gibt es, solange der Vorrat reicht, im Fan- und Ticketshop in der SchücoArena und im Online-Ticketshop.
Hinweis für alle DFB-Pokal-Freunde:
Die beiden sichersten Wege, garantiert mindestens ein Ticket für das DFB-Pokalspiel des DSC gegen S04 zu erhalten, ist der Erwerb einer aktuellen Arminia-Dauerkarte für die Zweitliga-Saison 2019/20 oder/und der Abschluss einer Vereinsmitgliedschaft. Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt ein Jahr. Das bekannte 14-tägige Widerrufsrecht gilt nicht im Vereinsrecht. Es gelten die in der gültigen Vereinssatzung aufgeführten Kündigungsfristen.