Bereits in der Stadtverbandssitzung am 03.03.2020 wurden die Kandidaten für die Kommunalwahl im September gewählt. Soeben wurden diese Kandidaten auch der Öffentlichkeit im Rahmen einer CDU-Veranstaltung in der Blomberger Schießhalle vorgestellt. Eine besondere Bedeutung kommt dabei sicherlich der Kandidatin/ dem Kandidaten für das Amt des ersten Bürgers der Stadt Blomberg zu. Die Gerüchteküche in der Nelkenstadt brodelte schon seit langem, nun steht es fest: die CDU Blomberg schickt Susanne Kleemann ins Rennen um das Amt des Bürgermeisters. Kleemann ist die erste Frau, die sich um das Amt des ersten Bürgers der Stadt Blomberg bewirbt, folglich wäre sie bei einer Wahl auch die erste Frau im Amt. Nach Angaben der „Welt“ (2014) haben Bürgermeisterinnen in Deutschland Seltenheitswert und nur jedes zehnte Rathaus sei durch eine Frau regiert.
„Mit mir als Bürgermeisterkandidatin und dem dahinterstehenden Unterstützerteam hat sich die CDU Blomberg für die Bewältigung zukünftiger Aufgaben in Blomberg gut aufgestellt und wir freuen uns Verantwortung für Blomberg übernehmen zu dürfen“, stellte die aktuelle 2. stellvertretende Bürgermeisterin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Susanne Kleemann auf der Veranstaltung selbstbewusst fest und auch Stadtverbandsvorsitzender Thomas Spieker erklärte erfreut: „Wir wollen die Zukunft der Großgemeinde Blomberg gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern gestalten und wir freuen uns sehr einen attraktiven Bürgermeisterkandidaten mit einem starken Unterstützerteam für die Kommunalwahl am 13. September präsentieren zu können.“
Steckbrief Kleemann
Name: Susanne Kleemann
Geburtsdatum: 27.01.1969
Geburtsort: Bottrop
in Blomberg: seit 1991
Familienstand: seit 32 Jahren verheiratet
Kinder: drei (und ein Enkelkind)
in der CDU: seit 2012
im Rat: seit 2014
Ausschüsse:
– Vorsitzende im Ausschuss Senioren- Jugend und Soziales
– Schule-Sport- Kultur
– Hauptausschuss
in diversen Ausschüssen als Stellvertreterin
Weitere Informationen folgen in Kürze, für die übrigen Fraktionen gilt vorerst weiterhin das im Artikel vom 5.2.2020 Geschriebene (siehe hier).
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