Kurzarbeit und die durch sie ermöglichte flexible Personalplanung ist für viele Betriebe im Gastgewerbe eine wichtige Hilfe, um nach dem rund neunwöchigen Lockdown den kostenrelevanten Unsicherheitsfaktor Personal in den Griff zu bekommen. Darauf machen in einer gemeinsamen Info-Kampagne DEHOGA Lippe und Agentur für Arbeit Detmold aufmerksam. „Das Kurzarbeitergeld ist auch in Zeiten der Lockerungen ein flexibles Instrument, das man angepasst an die Notwendigkeiten des eigenen Betriebes gut nutzen kann“, sagt Kai Buhrke, Geschäftsführer des DEHOGA Lippe.
Kurzarbeitergeld ist ein zweistufiges Verfahren. Im ersten Schritt geben Unternehmen und Betriebe mit einer Anzeige den Zeitraum an, in dem sie mit Arbeitsausfällen rechnen. Sie bleiben dabei jeden Monat flexibel und können auch kurzfristig entscheiden, ob überhaupt und, wenn ja, wie verkürzt gearbeitet werden muss. Erst im Folgemonat – also zum Beispiel im Juni für verkürzte Arbeit im Mai – wird die wirklich (im Vormonat Mai) realisierte Kurzarbeit mit der Agentur für Arbeit durch einen Antrag auf Erstattung abgerechnet.
Heinz Thiele, Leiter der Detmolder Arbeitsagentur ergänzt: „Im Gastgewerbe wurde bisher wenig Erfahrung mit Kurzarbeit gemacht. Umso wichtiger ist es, gemeinsam mit dem DEHOGA Lippe die Betriebe im Gastgewerbe noch einmal gut zu informieren. Wir sind überzeugt: Jetzt, wenn die gastronomischen Betriebe nach dem Lockdown schrittweise wieder öffnen, wird das Kurzarbeitergeld seine ganze Stärke zeigen. Es ermöglicht den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern eine gute und flexible Personalplanung. Sie behalten die volle Hoheit über ihre Planung. Gleichzeitig sorgt das Kurzarbeitergeld dafür, dass keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer entlassen werden muss aufgrund der Einschränkungen des Gesundheitsschutzes, denen der Gastbetrieb unterliegt. “
Der DEHOGA hat jetzt noch einmal seine Mitgliedsbetriebe über seine Infokanäle verstärkt auf die personell aufgestockte Service-Hotline für Arbeitgeber der Agenturen für Arbeit aufmerksam gemacht. Zugleich haben die Agenturen für Arbeit auch die Dachverbände der Steuerberater zur Kurzarbeit, speziell auch für das Gastgewerbe informiert. „Wir wissen um die Herausforderungen, vor denen viele Unternehmen des Gastgewerbes jetzt stehen“, versichern Thiele und Buhrke gemeinsam. Thiele: „Für viele Unternehmen ist in der aktuellen Situation eine schnelle Bearbeitung von existenzieller Bedeutung. Die Agentur für Arbeit benötigt nur wenige Tage für die Erstattung des Kurzarbeitergeldes. Wir leisten damit einen Beitrag, dass die Betriebe, die beim Kurzarbeitergeld in Vorleistung gehen, liquide bleiben.“
Arbeitgeber erreichen die Agentur für Arbeit montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch unter 0800 45555 20. Weitere Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit. Zudem hat die Detmolder Arbeitsagentur noch eine weitere lokale Service-Hotline geschaltet: 0 52 31/ 610 500. Die Kurzarbeit-App der Bundesagentur für Arbeit unterstützt dabei, Unterlagen zum Kurzarbeitergeld an die zuständige Agentur für Arbeit zu versenden – ohne vorherige Anmeldung. Wenn Unternehmen diese App nutzen, kann die Agentur für Arbeit das Anliegen noch schneller und effizienter erledigen. Kostenfrei im Google-Play-Store oder im App Store.