Im April 2020 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 1 310 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 41,7 Prozent weniger als im April 2019 (damals: 2 247 Verfahren). 330 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Von diesen Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 3 950 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Ferner beantragten 730 Verbraucher (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

 

Der Shutdown im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie spiegelte sich im April 2020 nicht in einem Anstieg der beantragten Insolvenzverfahren wieder. Das liegt u. a. daran, dass die Insolvenzen grundsätzlich aufgrund der regulären Bearbeitungszeit bei den zuständigen Insolvenzgerichten ein sogenannter „nachlaufender Konjunkturindikator” sind. Weitere Ursachen sind laut den Statistikern zurzeit die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020), die besonderen staatlichen Finanzhilfen für Unternehmen sowie der teilweise eingeschränkte Betrieb der Insolvenzgerichte und/oder Schuldnerberatungsstellen. (IT.NRW).