Innerhalb des Bebauungsplanbereiches „Omnibusbahnhof“ befinden sich im Bereich Rosenstraße / An der Kleinen Mauer derzeit bauliche Anlagen der Telekom als auch der Post. Eine Teilnutzung innerhalb des Postgebäudes wurde bereits aufgegeben. Derzeit wird lediglich das Untergeschoss des Gebäudes noch als Verteilzentrum genutzt. Perspektivisch soll auch diese Nutzung ebenfalls verlagert werden, so dass dann das gesamte Gebäude leer stehen wird. Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist es, dem bestehenden und zukünftigen Leerstand dieser Flächen im zentralen Innenstadtbereich der Stadt Blomberg entgegenzuwirken.

 

Ein Investor beabsichtigt, das Gebäude zurück zu bauen und durch den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern zu ersetzen, wobei der Einbau eines Aufzugs eingeplant ist (Stichwort Barrierefreiheit). Hierdurch sollen attraktive Wohnnutzungen in zentraler Lage der Stadt geschaffen und dem Wohnraumbedarf der Stadt Rechnung getragen werden. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Nutzung zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Im rechtskräftigen bestehenden Bebauungsplan ist das Plangebiet als Kerngebiet festgesetzt. Der Geltungsbereich ist als Fläche für den Gemeinbedarf mit der besonderen Zweckbestimmung „Post“ – zur Errichtung einer Postfiliale – festgesetzt.

 

Die geplanten Nutzungen entsprechen nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplans. Daher soll dieser im Rahmen der 4. Änderung entsprechend angepasst werden. Das Gebäude der Telekom soll in der bestehenden Form und Nutzung erhalten bleiben. Aufgrund der Unternehmensstruktur der Telekom ist die Ausweisung als Fläche für den Gemeinbedarf nicht mehr notwendig. In Anlehnung an die umgebenden Nutzungen soll für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ein Mischgebiet festgesetzt werden. Neben der Bestandssicherung des Telekomgebäudes soll im Bebauungsplan zudem Wohnbebauung planungsrechtlich ermöglicht werden. Das Bestandsgebäude der Telekom und die zukünftige Wohnbebauung sollen im Plangebiet eine ausgeglichene Nutzung an Wohnen und Gewerbe ermöglichen.

 

Da innerhalb der Planänderung die Grundfläche von 20.000 m2 unterschritten wird (das Plangebiet umfasst lediglich 3.000 m2 ), soll der Bebauungsplan gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden.

 

Planausschnitte und einen ersten Begründungsentwurf zum Änderungsverfahren sind im Ratsinformationssystem hinterlegt (siehe hier). Für den Beschlussvorschlag „Der Durchführung des Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplans 01/02 „Omnibusbahnhof“ wird zugestimmt“ votierten die Mitglieder des Gremiums einstimmig.