Ende 2019 befanden sich in Nordrhein-Westfalen insgesamt 39 674 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte unter einer hauptamtlichen Bewährungsaufsicht. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 0,7 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2018: 39 955 Personen). Die Zahl der Unterstellungen der nach Jugendstrafrecht Verurteilten mit Bewährung verringerte sich um 2,4 Prozent auf 5 272 Fälle (2018: 5 402).

 

Gegenüber dem Jahr 2010 verringerte sich die Zahl der 2019 nach Jugendstrafrecht unter Bewährungsaufsicht Gestellten um 4 434 Personen (−45,7 Prozent). Von allen 44 946 zur Bewährung ausgesetzten Verurteilungen wurden 10 322 (23,0 Prozent) aufgrund von Diebstahls- und Unterschlagungsdelikten (§§ 242 bis 248c StGB) angeordnet. In 9 924 Fällen (22,1 Prozent) handelte es sich um „andere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte” (§§ 257 bis 305a StGB).

 

Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass dem Angeklagten bereits die Verurteilung als Warnung dient und er nicht mehr straffällig wird. Die Unterstellung unter Bewährungsaufsicht geht bei Erwachsenen zumeist – bei Jugendlichen immer – mit einer Strafaussetzung einher. (IT.NRW).