Einzelhändler, Gastronomen und alle anderen Unternehmen mit Bargeldverkehr können aufatmen. Sie müssen ihre Registrierkassen nun doch nicht in diesem Sommer mit einem zertifizierten Manipulationsschutz aufrüsten oder gar umtauschen. Bis zum 31. März 2021 bleibt der Einsatz der bisherigen Kassensysteme von Betriebsprüfern beanstandungsfrei. Darüber informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lippe zu Detmold mit Verweis auf einen entsprechenden Erlass des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Gesonderte Anträge an das Finanzamt müssen die Unternehmen nicht stellen. Allerdings sollen sie zumindest Vorbereitungshandlungen zur Implementierung eines Manipulationsschutzes belegen können. Dieser Erfolg ist dem Einsatz der IHK-Organisation zu verdanken.
Eigentlich dürfen laut einem Gesetz aus dem Jahre 2016 schon seit Anfang 2020 nur noch solche elektronischen Registrierkassen und Kassensysteme verwendet werden, die mit einer sog. zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sind. Weil bis dahin noch keine ausgereiften Produkte am Markt verfügbar waren, wurde die Frist per Erlass des Bundesfinanzministeriums zunächst nur auf den 30. September 2020 verlängert. Mitten in der Phase der mehrfachen Umstellung der Mehrwertsteuersätze hätten jetzt Gastronomen, Händler und Dienstleister ihre Kassen nachrüsten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen müssen. „Wegen der aktuellen Situation der Wirtschaft in der Corona-Pandemie bestehen bei vielen Unternehmen zusätzliche Schwierigkeiten bei der Umstellung ihrer Kassensysteme“, beschreibt IHK-Mitarbeiter Frank Lumma das Problem. Cloudbasierte Lösungen gebe es zudem immer noch nicht.
Die IHK-Organisation hatte sich daher in der Corona-Pandemie an die Bundes- und Landesfinanzministerien gewandt. Die forderte eine Verschiebung des Anwendungszeitpunktes ein. Nachdem das Bundesfinanzministerium eine einheitliche Verschiebung abgelehnt hatte, haben zumindest fünf Bundesländer, darunter NRW, ein Einlenken gezeigt. Bisherige Kassensysteme werden in NRW bis zum 31. März 2021 nicht beanstandet werden, wenn der Unternehmer bis spätestens 30. September 2020 die Umrüstung oder den Einbau einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung beim Kassenhersteller beauftragt hat bzw. die Implementierung einer cloudbasierten Lösung angefragt hat.
Den Wortlaut des Erlasses des Finanzministeriums NRW stellt die IHK Lippe unter https://www.detmold.ihk.de/coronavirus-steuerhilfen-4834002 zur Verfügung.