Ab heute beginnt wieder der Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen. Alle Kinder können ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege im vertraglich vereinbarten Umfang besuchen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, hatten im Jahr 2019 94,4 Prozent der 449 648 Kinder im typischen Kindergartenalter (drei bis unter sechs Jahren) in den Kindertageseinrichtungen eine vertraglich vereinbarte wöchentlich Betreuungszeit von mehr als 25 Stunden. Bei den 98 458 Kindern im Alter von unter drei Jahren waren es 90,8 Prozent. Mehr als die Hälfte der Kinder werden länger als 35 Stunden wöchentlich betreut (51,3 Prozent bzw. 54,3 Prozent).

 

Ein geringerer Betreuungsumfang von bis zu 25 Stunden wöchentlich ist bei 5,5 Prozent bzw. 9,2 Prozent der Kinder in der jeweiligen Alterskategorie zu verzeichnen. Der Betreuungsumfang entspricht der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit. Seit 2008 ist bei der Betreuung in Kindertageseinrichtungen im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) festgelegt, dass in Nordrhein-Westfalen nur 25, 35 oder 45 Stunden als wöchentliche Betreuungskontingente vereinbart werden können. In der Tagespflege können Betreuungszeiten flexibler gestaltet werden: Festgelegt ist ein Minimum (15 Stunden pro Woche), darüber hinaus gibt es keine rechtlichen Vorgaben.

 

30,0 Prozent der 48 713 Kinder im Alter von null bis unter drei Jahren in Tagespflege werden in einem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang bis zu 25 Stunden wöchentlich betreut. 70,0 Prozent der Kinder haben einen höheren Betreuungsbedarf. Bei den 4 962 älteren Kindern in Tagespflege, die nicht eine Kindertageseinrichtung oder Ganztagsschule besuchen, haben 27,2 Prozent einen Betreuungsumfang von bis zu 25 Stunden wöchentlich. 72,8 Prozent der Kinder werden wöchentlich länger betreut. (IT.NRW).