Gut 282.000 wahlberechtigte Lipper und Lipperinnen können am Sonntag, 13. September, ihre Stimme abgeben für Landrat, Kreistag, Bürgermeister und Räte. Lediglich die Stadt Lage wählt keinen Bürgermeister, da hier bereits in 2019 das Amt neu besetzt wurde. Wahlberechtigt zur Kommunalwahl in NRW ist jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Gewählt wird in 339 Wahllokalen in den 16 Städten und Gemeinden, wobei die Wähler – mit Ausnahme der Stadt Lage – vier Mal ihr Kreuz setzen können. Bis zum 2. September 2020 haben rund 59.000 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragt, das sind rund 20,9 Prozent der Wahlberechtigten. Zum Vergleich: Bei der Kommunalwahl 2014 hatten rund 46.500 Personen eine Briefwahl beantragt, das waren 16,3 Prozent der Wahlberechtigten. Damit die Stimme gezählt werden kann, muss der Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag um 16:00 Uhr im Rathaus sein.
„Die Coronapandemie wird großen Anteil daran haben, dass sich viele Lipperinnen und Lipper in diesem Jahr für die Briefwahl entscheiden werden“, vermutet Rainer Grabbe, Wahlleiter der Kommunalwahl. „Aber egal, auf welchem Weg sie wählen, jede Stimme hat Gewicht. Mit jeder Stimme können Sie die Demokratie in unserem Land stärken und unseren Kreis mitgestalten“, ruft er zur Wahl auf. Als Bürgermeister oder Landrat ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält von mehreren Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Der Termin für eine eventuelle Stichwahl ist der 27. September.
Neu ist: Blinde und sehbehinderte Menschen können bei der Kommunalwahl zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei ihre Stimme abgeben. Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um ihre Kandidaten zu wählen, erhalten sie vom Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone und einer erläuternden CD geschickt. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Durch die abgeschnittene Ecke auf den Stimmzetteln ist das Einlegen unkompliziert.
Anhand der Löcher auf den Stimmzetteln lässt sich die jeweilige Wahl erkennen. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Der akustische Stimmzettel verrät, welcher Bewerber sich hinter der jeweiligen Öffnung verbirgt. Hierfür wurde in jedem Wahlbezirk eine 0800er-Nummer eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer Computerstimme vorgelesen werden. Am Wahltag können alle Wahlergebnisse über die Internetseite des Kreises Lippe unter www.kreis-lippe.de abgerufen werden.