Seit Mitte Juli können Unternehmen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, staatliche Überbrückungshilfe beantragen. „Diese Frist endet am 30. September“, informiert Maria Klaas, Geschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe). Der Förderzeitraum umfasst die Monate Juni bis August. „Rückwirkende Erstanträge sind nicht möglich“, ergänzt Klaas. Eine Beantragung ist ausschließlich durch registrierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer möglich. Anträge werden in OWL von der Bezirksregierung Detmold bearbeitet.

 

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen fast aller Größen, Soloselbständige und Freiberufler im Haupterwerb sowie wirtschaftlich tätige gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Je nach Umsatzrückgang werden zwischen 40 bis 80 Prozent der förderfähigen monatlichen betrieblichen Fixkosten in Form eines Zuschusses erstattet. Die Höhe der Überbrückungshilfe ist abhängig von der Zahl der Beschäftigten und kann bis zu 50.000 Euro pro Monat betragen.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen ergänzt zudem die Hilfen des Bundes um ein Zusatzprogramm für den Unternehmerlohn: Mit der „NRW Überbrückungshilfe Plus“ können Soloselbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate erhalten.

 

Überbrückungshilfe geht in die zweite Runde:
Vom Bund und Land gibt es weitere positive Signale: Die Überbrückungshilfe geht nun für die Monate September bis Dezember in die nächste Runde. Im Vergleich zur ersten Runde sind die Antragsvoraussetzungen deutlich heruntergesetzt und vereinfacht. Konkret sind Unternehmen antragsberechtigt, die entweder einen Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten erlitten haben, oder die im selben Zeitraum insgesamt einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent pro Monat verzeichnen mussten. Bei einem Umsatzrückgang von weniger als 30 Prozent wird weiterhin keine Überbrückungshilfe gewährt.

 

Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich auch weiterhin nach den förderfähigen monatlichen betrieblichen Fixkosten und dem Ausmaß des erlittenen Umsatzrückgangs. Bislang wurden bis zu 80 Prozent der Fixkosten erstattet, dies wird nun auf bis zu 90 Prozent erhöht.

 

Die bislang geltende Deckelung der Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen von ehemals 9.000 Euro und 15.000 Euro entfallen. Die Personalkostenpauschale für Mitarbeiter*innen, die nicht in Kurzarbeit sind, wird von zehn auf 20 Prozent der förderfähigen betrieblichen Fixkosten erhöht. Die Antragsstellung und die spätere Auszahlung verlaufen auch in der zweiten Phase über die prüfenden Dritten. Anträge können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.

 

Eine weitere positive Nachricht: Auch das Land verlängert die „NRW-Überbrückungshilfe Plus“ für die Monate September bis Dezember. Die IHK Lippe begrüßt die Fortführung der Überbrückungshilfe und damit die weitere Unterstützung der betroffenen Unternehmen. Sie hat sich in den letzten Monaten für Änderungen und Erweiterungen der Überbrückungshilfe auf verschiedenen Ebenen im Land und Bund eingesetzt. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der IHK Lippe – Dokumentennummer 4822466.