Ein besonderes Projekt oder ein außergewöhnliches Engagement in den Bereichen Sport, Bildung, Kultur/Heimatpflege, Ökologie/Umwelt oder Altenhilfe findet in Blomberg durch die Bürgermeister-Heinrich-Fritzemeier-Stiftung eine besondere Würdigung und wird mit 1.000 Euro ausgezeichnet.
Seit 2008 lobt die Stiftung den Mietzner-Förderpreis aus. Auch in diesem Jahr wird wieder ein besonderes Projekt oder ein außergewöhnliches Engagement gesucht, welches im Rahmen des Blomberg-Marketing-Neujahrsempfanges 2021 der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Das erste Mal wird dies vom neuen Bürgermeister Christoph Dolle, der nun auch im Stiftungsvorstand die Nachfolge von seinem Vorgänger Klaus Geise antritt, durchgeführt. „Der Mietzner-Förderpreis ist eine tolle Sache und ich freue mich auf meine erste Preisvergabe als Vorstandsvorsitzender der Bürgermeister-Heinrich-Fritzemeier-Stiftung“
Die Eheleute Mietzner kamen nach dem Zweiten Weltkrieg aus Sachsen nach Blomberg und bauten hier in der Folgezeit eine Kleidungsfabrikation auf. Die offene Aufnahme in Blomberg und auch die persönliche Freundschaft mit dem damaligen Bürgermeister Heinrich Fritzemeier ließen bei den Mietzners eine besondere Verbundenheit mit Blomberg und Lippe entstehen und bewegten sie später dazu, einen nicht unerheblichen Teil ihres Vermögens in die Bürgermeister-Heinrich-Fritzemeier-Stiftung einzubringen. Die Stiftung will mit der jährlichen Auslobung des Förderpreises den Eheleuten Mietzner ein bleibendes Andenken schaffen.
Für den Preis können Initiativen, Organisationen oder Einzelpersonen in der Blomberger Großgemeinde vorgeschlagen werden, die sich im Laufe des Jahres in den Bereichen Sport, Bildung, Kultur/Heimatpflege, Ökologie/Umwelt oder Altenhilfe durch ein besonderes Projekt oder außergewöhnliches Engagement hervorgetan haben.
Der neue Vorsitzende des Stiftungsvorstandes Bürgermeister Christoph Dolle erläutert: „Vorschläge für die Preisvergabe des Jahres 2020 sind bis zum 30. November 2020 an die Bürgermeister-Heinrich-Fritzemeier-Stiftung (Marktplatz 1) zu richten. Sie müssen eine nähere Darlegung des besonderen Projektes oder des besonderen Engagements enthalten und können nur von Dritten eingereicht werden. Eigenvorschläge sind nicht zulässig. Die Entscheidung über die Preisvergabe trifft der Stiftungsvorstand.“