Das Bundeskabinett berät heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II im Verkehr. Diese verfolgt das Ziel, Erneuerbare Energien im Verkehr durch die Treibhausgasminderungsquote zu fördern. Kraftstoffanbieter sind demnach verpflichtet, Treibhausgasemissionen ihres gesamten in Verkehr gebrachten Kraftstoffes stärker zu senken.
Der ADAC begrüßt die Anhebung der Treibhausgasminderungsquote ausdrücklich. Kritisch sieht der Mobilitätsclub jedoch die „vertanen Chancen“ für alternative Kraftstoffe. ADAC Technikpräsident Karsten Schulze: „Die Rahmenbedingungen für alternative Kraftstoffe wie eFuels, Biogas und Wasserstoff bleiben ungenügend. Dadurch werden erhebliche Potentiale zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehr verschenkt.“
Hintergrund der Kritik sind insbesondere unterschiedliche Mehrfachanrechnungen bei Strom und eFuels. „Technologieneutralität wird nicht gewahrt“, sagt der ADAC Technikpräsident. Generell sieht der ADAC das Instrument der Mehrfachanrechnung eher kritisch, denn dabei bleibt unklar, welche Treibhausgasminderung tatsächlich am Ende erreicht wird.
ADAC Technikpräsident Schulze: „Die Elektromobilität spielt beim Klimaschutz im Verkehr eine entscheidende Rolle. Wir dürfen aber die Bedeutung von alternativen Kraftstoffen für zusätzliche Fortschritte nicht unterschätzen. Die Erwartungen an den Klimaschutz im Verkehr bis 2030 sind sehr ambitioniert. Nur wenn wir auch Lösungen für Pkw mit Verbrennungsmotoren finden, die auch noch in zehn Jahren die Mehrheit im Fahrzeugbestand sein werden, lassen sich die Klimaschutzziele im Verkehr erreichen.“ Die Forderung des ADAC: Chancengleichheit für strombasierte Kraftstoffe für mehr Klimaschutz im Verkehr.
Pressemeldung: ADAC.